Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständigkeit

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen

Ablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121

Informationen & Öffnungszeiten

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Albert-Schweitzer-Straße 7
78052 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach: 15 60
78005 Villingen-Schwenningen
Tel.: (07721) 922-0
Fax: (07721) 922-166

Informationen & Öffnungszeiten

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45

Informationen & Öffnungszeiten

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50

Informationen & Öffnungszeiten

Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

Informationen & Öffnungszeiten

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Tel.: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44

Informationen & Öffnungszeiten

Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 30 58 77 0
Fax: 0711 30 58 77 69

Informationen & Öffnungszeiten

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071 / 99010 - 30
Fax: 07071 / 99010 - 510

Informationen & Öffnungszeiten

Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200


Informationen & Öffnungszeiten

Steuerberaterkammer Südbaden
Wentzingerstrasse 19
79106 Freiburg
Tel.: 0761/705260
Fax: 0761/7052626

Informationen & Öffnungszeiten

Ausbildung und Prüfung
Bücklestraße 3e
78467 Konstanz
Informationen & Öffnungszeiten