Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg kann zum Zweck des Lärmschutzes nunmehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 km/h entlang der Wohnbebauung „Rotland“ und des Gewerbegebiets „Obere Gasse“ angeordnet werden.
Dies wurde der Stadtverwaltung per Schreiben des Landratsamts mitgeteilt. Trotz der abschirmenden Wirkung des dortigen Schutzwalls ist eine solche Maßnahme nunmehr möglich, was eine abermalige Überprüfung unlängst ergeben hat. Die Beschränkung beginnt direkt hinter der Ortstafel in Fahrtrichtung Bergsteig bzw. aus Fahrtrichtung Bergsteig unmittelbar vor der sog. Öschkurve.
So bringen die neu ermittelten Lärmwerte im Nachbereich zu dieser überörtlichen und stark frequentierten Straße eine derart hohe Belastung mit sich, dass hier eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 gerechtfertigt werden kann. Die Maßnahme ist aus Sicht des Ministeriums geeignet die bisherigen Lärmwerte für die Anwohner wahrnehmbar zu senken.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenmeisterei des Landkreises für die Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen zuständig und wird diese Maßnahme nunmehr auch zeitnah umsetzen.
Abgelehnt wurde dagegen eine Versetzung des aktuellen Standorts der Ortstafel an der Landesstraße 277 am westlichen Ortsausgang der Stadt Fridingen in Richtung Bergsteig. Die bisherige Rechtsauffassung der zuständigen Fachbehörden wurde hier entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bekräftigt.
Gleichfalls geben die Richtlinien für Lärmschutz zur Reduzierung von Motorradlärm aus Verkehrssicherheitsgründen oder auf Grundlage der ermittelten Verkehrsmengen keine ausreichende Frequentierung her, um auf dem Streckenabschnitt der Landesstraße 277 zwischen der Stadt und dem Knopfmacherfelsen einschränkende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu begründen.