17. Juni 2026

Start der Ganztagesbetreuung zum Schuljahr 2026/2027

Ab dem kommenden Schuljahr erhalten auch die Kinder der Grundschule ab der ersten Klassenstufe einen sog. Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, weswegen sich Schulleitung, Verwaltung und Gemeinderat sich schon seit längerem mit dieser Situation befassen. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren schrittweise ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Klassenstufen ganztägig betreut werden. Der Anspruch umfasst dabei von Montag bis Freitag eine Betreuung von acht Zeitstunden täglich. Ausgenommen hiervon sind allerdings die Feiertage. Der Betreuungsanspruch gilt sowohl während der Schulzeit wie auch in den Schulferien mit der Ausnahme einer Schließzeit von vier Wochen. Die Entscheidung, in welchem Umfang dieses Angebot genutzt wird, obliegt allein den Erziehungsberechtigten. 

Betreuung während der Schulzeiten

Der Gemeinderat hat festgelegt den Rechtsanspruch nicht in Form einer Ganztagesschule zu erfüllen, sondern stattdessen in Form eines kommunalen Betreuungsangebotes; beginnend zunächst für die Erstklässler und in der Folge ausbauend für die anderen Klassenstufen. Der Rechtsanspruch bedeutet für Eltern nicht, dass sie das Angebot wahrnehmen müssen. Vielmehr ist allein die Kommune einseitig per Gesetz verpflichtet, das Angebot in ausreichendem Umfang bereit zu halten. 

Im Vorfeld sind alle Eltern der kommenden Erstklässler einbezogen und mittels einer verbindlichen Umfrage angeschrieben worden, welchen Bedarf sie sowohl für die Betreuung während der Schul- wie auch in den Ferienzeiten haben. Im Ergebnis besitzen rd. 40 % einen Bedarf für die Vormittags- und rd. 34 % für eine Nachmittagsbetreuung. Allerdings fällt hierbei die Spanne am Nachmittag zwischen einem und maximal fünf Kindern sehr extrem aus. Ein Umstand der sich gravierend auf die Gebühren auswirkt, da der entstehende Aufwand am Nachmittag so auf weniger Kinder verteilt werden muss.

Das Vormittagsangebot verbleibt für die Kinder der Klassenstufen 1 und 2 wie bisher schon in der Vogelsangschule; dass der Klassenstufen 3 und 4 in der Grundschule im Spital und zwar im zeitlichen Korridor von 7.00 bis 8.45 Uhr sowie von 12.00 bis 13.00 Uhr. 

Die Erstklässler der Grundschule Vogelsang, die ein Essen einnehmen wollen, gehen zukünftig in Begleitung von Personal in die Mensa der Gemeinschaftsschule „Obere Donau“. Diese Möglichkeit besteht gegen Entrichtung eines Unkostenpreises von 4,50 Euro von Montag bis Donnerstag. Die Buchung und Abrechnung erfolgt dabei direkt über den Menüpartner. Am Freitag haben die Kinder dagegen ein Vesper von zu Hause mitzubringen. Die Nachmittagsbetreuung findet im Anschluss in den Räumen der Grundschule Spital statt und zwar im Zeitkorridor von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Durch die Einführung des Ganztagsanspruchs war es notwendig, die Elternbeiträge sowohl für den Vormittags- als insb. auch für den Nachmittagsbetreuung neu festzusetzen.

Ärgerlicherweise ist erst ab dem Schuljahr 2029/2030 sichergestellt, dass das Land für die Ganztagesbetreuung 68 % der Kosten übernimmt. Somit ist die aktuelle finanzielle Förderung mehr als ungenügend und deckt nur einen sehr geringen Teil der allgemeinen Unkosten ab. Dies steht im klaren Widerspruch zum sog. Konnexitätsprinzip - „wer bestellt, bezahlt auch“ - so dass die Kommunen nicht nur dauerhaft die Differenz von 32 %, sondern bis 2030 auch zudem noch einen erheblichen weiteren Anteil mitzutragen haben, um das Angebot für die Eltern überhaupt finanzierbar zu machen. 

Bereits in der Aprilsitzung hat der Gemeinderat deshalb die neuen Elternbeiträge festgelegt, die im Sinne der Familien- und Kinderfreundlichkeit seit 2010 nicht mehr erhöht worden sind. Aufgrund der beschriebenen Rahmenbedingungen ist eine Erhöhung nunmehr aber unumgänglich. Diese betragen:

 VormittagsbetreuungNachmittagsbetreuung
1 Tag/Woche: 10 €/Monat37 €/Monat
2 Tage/Woche: 20 €/Monat74 €/Monat
3 Tage/Woche: 30 €/Monat111 €/Monat
4 Tage/Woche: 40 €/Monat148 €/Monat
5 Tage/Woche: 50 €/Monat185 €/Monat

Im Quervergleich zu anderen Kommunen liegen wir mit diesen Beträgen im Mittelfeld. 

Betreuung während der Ferienzeiten 

Die Ausgestaltung des Betreuungsangebots in den Schulferien stellt uns wie viele andere Städte und Gemeinden vor personelle Schwierigkeiten. Festgelegt wurde, dass in den Weihnachts- und Fasnetsferien keine Betreuung angeboten wird. Zudem behält sich die Stadt vor an einzelnen Schultagen, wie z. B. Brückentagen die Einrichtung zu schließen. Über die genauen Schließtage informiert man die Eltern rechtzeitig.

Das Ferienbetreuungsangebot wird in zwei Zeitfenstern angeboten:

Vormittagsbetreuung:                                                                            Montag bis Freitag, 07:30 bis 13:30 Uhr

 Kosten: 60 €/Woche (bei 5 Tagen), 48 €/Woche (bei 4 Tagen)

Nachmittagsbetreuung:                                                                         Montag bis Freitag, 13:30 bis 15:30 Uhr

 Kosten: 30 €/Woche (bei 5 Tagen), 24 €/Woche (bei 4 Tagen)

Eine Anmeldung nur für die Nachmittagsbetreuung ist dagegen nicht möglich; außerdem ist die Buchung nur wochenweise möglich.

Falls die Ferienbetreuung in Fridingen nicht vollständig abgedeckt werden kann, wird man - wie bisher - in Kooperation mit den Nachbargemeinden entsprechende Angebote bereitstellen. Aus diesem Grund haben wir die Beiträge für die Ferienbetreuung denen der Nachbargemeinde Mühlheim angepasst.

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie gerne auf die Stadtverwaltung zukommen. Ansprechpartner ist Hauptamtsleiter Ingo Stegmaier, Tel. 07463/837-12 oder stegmaier@fridingen.de.

Detaillierte Informationen erhalten die Eltern der Erstklässler rechtzeitig im Rahmen eines Elternabends.