Statusbericht des Planungsbüros zur Kostenentwicklung der Generalsanierung unserer Sporthalle
Die Generalsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle ist nahezu abgeschlossen. Mit dieser Maßnahme hat die Stadt eine bedeutende Investition in ihre Sport- und Bildungsinfrastruktur sowie in die Zukunftsfähigkeit umgesetzt. Als topmoderne und nachhaltige Einrichtung steht die Sporthalle seit Februar wieder für die Öffentlichkeit und einen zeitgemäßen Schul- und Vereinssportbetrieb zur Verfügung. Mit Errichtung einer neuen Heizzentrale wurde zugleich ein zukunftsfähiges und umweltverträgliches Energieversorgungskonzept umgesetzt. Stefan Popp vom Planungsbüro BJW Architekten informierte den Gemeinderat nochmals mittels eines Statusberichts insb. auch über den bisherigen Mittelabfluss.
Sämtliche Bauleistungen sind mit Ausnahme von einzelnen Gewerken inzwischen abgenommen. Während man im Außenbereich gegenwärtig noch letzte Arbeiten vornimmt, werden im Halleninneren noch diverse Ausführungsmängel beseitigt.
Aktuell ist von Gesamtkosten in Höhe von rund 6,7 bis 6,8 Mio. Euro auszugehen. Damit bewegt sich das Projekt weiterhin im Rahmen der fortgeschriebenen Kostenberechnungen und unterschreitet die letztmalige Kostenberechnung vor Ausschreibung um ca. 150.000 Euro. Für die Errichtung der Heizzentrale sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rd. 300.000 Euro angefallen. Erfreulich ist, dass für die Sporthallensanierung Fördermittel des Bundes und Landes von insg. 3,43 Mio. Euro gesichert werden konnten. Dies entspricht nach rund 50 % der Projektkosten.
Freigabe der Ausschreibung zur Verbesserung der Querungssituation am Knotenpunkt L 277/Hohenbergweg („REWE-Kreuzung“)
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Situation am Ortseingang der Landesstraße 277 im Kreuzungsbereich beim stark frequentierten REWE-Markt zum angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiet befasst. Dabei ging es insb. um eine sichere Querungsmöglichkeit für schwächere Verkehrsteilnehmer als auch um eine bessere fußläufige Anbindung.
Nach einer verkehrstechnischen Voruntersuchung eröffnete ein neuerlicher Austausch mit den Behörden erstmals die Perspektive der Errichtung einer signaltechnisch gesicherten Fußgängerbedarfsanlage in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung, wobei allerdings die Kosten für die Ampeleinrichtung samt den Gehwegen von der Stadt zu tragen sind. Eine solche Lösung würde die Überquerung der Landesstraße deutlich sicherer machen und zugleich zu einer Verlangsamung des Verkehrs beitragen.
Auf Grundlage einer detaillierten Untersuchung wurde die sog. nordöstliche Variante als am sinnvollsten bewertet. Ausschlaggebend waren u.a. Sicherheit, Verkehrsablauf und baulicher Aufwand. Im Rahmen der Planung wurde das Konzept durch zwei barrierefreie Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe zur Signalanlage ergänzt. Auch das Nahverkehrsamt hat die Anbindung an den ÖPNW befürwortet. So hat ein Halten der Busse auf der Fahrbahn einen zusätzlichen verkehrsberuhigenden Effekt, ohne dass gesonderte Busbuchten hergestellt werden müssen.
In der Sitzung stellte Fachplaner Bernd Schwär vom Ingenieurbüro Breinlinger die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung vor. Die Maßnahme beläuft sich auf rd. 380.000 Euro brutto. Erfreulicherweise ist es gelungen in das Landesförderprogramm 2026 bis 2030 für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur aufgenommen zu werden. Damit besteht die Möglichkeit eine Regelförderung bis max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhalten. Da zwischenzeitlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fördergebers vorliegt, entschied der Gemeinderat die Ausschreibung freizugeben und beauftragte das Ingenieurbüro Breinlinger mit dem Ziel einer Vergabe der Bauleistungen im Herbst.
Kenntnisnahme des Gemeinderats vom Feststellungsbescheid des Kultusministeriums zur Beteiligung an den Sanierungskosten für die Tuttlinger Gymnasien durch die Umlandgemeinden
Mit Sanierung der beiden Tuttlinger Gymnasien ist eines der größten Schulbauprojekte Baden-Württembergs abgeschlossen, mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Umlandgemeinden. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2022 wonach sich die Umlandgemeinden anteilig an den nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten weiterführender Schulen zu beteiligen haben.
Mittlerweile konnte in Verhandlungen eine Reduzierung des ursprünglich geforderten Betrags für die Stadt Fridingen von 1.893,064 Mio. Euro um 25 % erreicht werden. Außerdem führten gesetzliche Änderungen samt ergänzenden Förderregelungen zu einer weiteren Abminderung der ursprünglichen Forderung, welche mit 1,1 Mio. Euro aber immer noch beachtlich ist. Trotz dieser Reduzierung bleibt die finanzielle Belastung für die Stadt erheblich.
Mit dem Eingang des sog. Feststellungsbescheids durch das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Stadt Tuttlingen zwischenzeitlich das sog. dringende öffentliche Interesse bestätigt bekommen und erhält so die Möglichkeit Beträge in Höhe von etwas mehr als 13 Mio. Euro von den Umlandgemeinden anzufordern. Diese sind ab sofort grundsätzlich verpflichtet mit Tuttlingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, wodurch die Zahlungspflicht wirksam wird.
Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Tagen nochmals intensiv mit der Stadt Tuttlingen auseinandergesetzt und dabei erreicht, dass die Zahlungspflicht für Fridingen zumindest erst 2027 greift. Damit besteht zumindest die Möglichkeit im kommenden Jahr noch einen Ausgleichsstockantrag beim Land zur weiteren finanziellen Entlastung stellen zu können.
Eine sog. Konnexitätsklage gegen das Land Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit juristischer Beratung nochmals geprüft. Aufgrund der zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen und der bereits erreichten Entlastungen werden die Erfolgsaussichten inzwischen als äußerst gering eingeschätzt, weswegen die Umlandgemeinden von einer Klage absehen.
Ungeachtet aller Reduzierungen bleibt die Kostenbeteiligung für Fridingen ein erheblicher finanzieller Kraftakt. Zur Finanzierung wird nach heutigem Stand voraussichtlich auch eine Kreditaufnahme im Jahr 2027 erforderlich werden.