Neuvergabe der landwirtschaftlichen Pachtflächen
Für diesen Herbst steht turnusmäßig wiederum die Neuverpachtung der im Eigentum der Stadt befindlichen landwirtschaftlichen Flächen an. Mittels einer Anzeige im Amtsblatt und persönlichem Anschreiben wurde hierauf hingewiesen. Neue Interessenten meldeten sich in der Folge nicht. Die bisherigen Pächter möchten ihre Flächen überwiegend unverändert bewirtschaften. Einige meldeten zusätzlichen Bedarf an, welcher aber mangels Fläche nicht bedient werden konnten.
Neben der Bedarfsabfrage wurden durch den Gemeinderat im Vorfeld zugleich die Grundsätze der Verpachtung festgelegt. Dabei entschied man an der bisherigen Handhabe festzuhalten, welche vornehmlich eine Bedienung der einheimischen Landwirte, unabhängig ob Neben- oder Vollerwerbslandwirt, vorsieht. Auswärtige Personen bleiben ausgeschlossen; einzig und allein externe Vollerwerbslandwirte erhalten in kleinerem Umfang bestimmte Flächen. Nachdem man zuletzt die nach Bonität gestaffelten Pachtpreise angepasst hatte, entschied der Gemeinderat diese mehrheitlich beizubehalten. Einzig der Pachtzeitraum wurde von drei auf fünf Jahre gestreckt.
Teilnahme für die Bündelausschreibung „Strom“ des Gemeindetags Baden-Württemberg samt Festlegung der Lieferkonditionen
Da die bestehenden Stromlieferverträge zum Jahresende 2027 auslaufen, beschloss der Gemeinderat sich, wie schon in der Vergangenheit, an der kommenden Bündelausschreibung des Gemeindetags Baden-Württemberg zu beteiligen. Die städtischen Einrichtungen verbrauchen jährlich zwischen 750.000 und 800.000 Kilowattstunden. Zu den größten Verbrauchern zählen dabei die Kläranlage, die Wasserversorgung sowie der Komplex aus Fest- und Sporthalle, Freibad und Gemeinschaftsschule.
Im Vorfeld der Ausschreibung hatte der Gemeinderat nunmehr u.a. festzulegen, welche Stromqualität ausgeschrieben werden soll. Aus Kostengründen entschied sich das Gremium dabei für die Variante „Normalstrom“. Für die Teilnahme und die Betreuung während der Vertragslaufzeit fällt des Weiteren ein einmaliges Entgelt von 32 Euro je Abnahmestelle an. Bei derzeit 47 Abnahmestellen entspricht dies insgesamt 1.504 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zustimmung zu den nächstjährigen Mittelanmeldungen für die Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Fridingen erfüllt gemeinsam mit der Feuerwehr Mühlheim die Funktion einer Stützpunktwehr für den Verwaltungsraum Donau-Heuberg. Gegenwärtig leisten in dieser wichtigen und unverzichtbaren kommunalen Infrastruktureinrichtung 50 Männer und Frauen ihren ehrenamtlichen Dienst. In den vergangenen Jahren hat die Stadt beständig in die manuelle wie technische Ausrüstung und Ausstattung investiert.
Mit Blick auf den nächstjährigen Haushalt sind die aus Sicht der Feuerwehr erforderlichen finanziellen Mittel bereits angemeldet worden. In der Sitzung wurden sie von den Kommandanten erläutert und dargelegt. Neben dem Großprojekt der Anschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs fallen alljährliche Aufwendungen für den laufenden Betrieb an. Planmäßig sind hierbei im Ergebnishaushalt Einnahmen von rd. 30.000 Euro bei zugleich beachtlichen Ausgaben von etwas mehr als 128.000 Euro veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Nettoressourcenbedarf von knapp 100.000 Euro. Aufgrund von gesetzlich vorgegebenen technischen Prüfungen steigen dabei die Kostenansätze für die Haltung der Fahrzeuge von bisher ca. 15.000 Euro auf über 48.000 Euro an. Auch die Aufwendungen für den Unterhalt des sog. beweglichen Vermögens nimmt um rund 1/3 zu.
Austausch eines Straßenbeleuchtungskabels im Öschweg
Im Öschweg sind wiederholt Störungen an der Straßenbeleuchtung aufgetreten. Bei den Reparaturarbeiten wurden auf einem rd. 60 Meter langen Abschnitt vier Schadstellen an dem im Erdreich verlegten Kabel festgestellt. Nach Einschätzung der beauftragten Elektrofirma ist dieses altersbedingt in einem insg. schlechten Zustand; mit weiteren Schäden ist daher zu rechnen. Dies führt zur Einschätzung, dass eine vollständige Erneuerung des betr. Kabelstrangs angezeigt ist. Vorteilhafterweise können die erforderlichen Arbeiten gemeinsam mit den derzeitigen Arbeiten zur Glasfaserverlegung ausgeführt werden. Die Erneuerung ist im Straßen- wie im Seitenbereich bzw. Schrammbord, d.h. also in zwei Teilabschnitten vorgesehen. Die Kostenschätzung einschließlich zweier Mastfundamente und 65 Metern Kabelschutzrohr beträgt etwas mehr als 12.000 Euro und fällt außerplanmäßig an. Der Gemeinderat befürwortete die Maßnahme einstimmig.
Bürgeranfrage nach Einrichtung einer Schulstraße im Bereich der Straße „Am Vogelsang“
Aus der Bürgerschaft wurde angeregt, im Bereich der Straße „Am Vogelsang“ eine Schulstraße bzw. Schulzone einzurichten. Anlass hierfür waren u.a. Beeinträchtigungen und Störungen durch den Hol- und Bringverkehr wie auch parkende Fahrzeuge. Die Verwaltung bat im Vorfeld der Beratung im Gemeinderat die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises um eine rechtliche Prüfung und Einordnung dieses Antrags; die Verkehrsschaukommission besichtigte die Situation vor Ort.
Die Straße „Am Vogelsang“ ist eine Einbahnstraße mit Wendehammer oberhalb der Vogelsangschule und des Kindergartens. Nach Einschätzung der Kommission findet der Hauptverkehr von Kindern und Jugendlichen auf dem Schul- und Kindergartenweg überwiegend in der Straße „Ob der Stadt“ statt. Eine Sperrung von „Am Vogelsang“ sei daher nicht angezeigt, zumal die Anwohner hierdurch auch beeinträchtigt würden. Mangels einer rechtlichen Möglichkeit und auch der „Gegenargumente“ lehnte der Gemeinderat die Einrichtung einer Schulstraße oder Schulzone ab.