Wenn Sie bestimmte Personengruppen einstellen, Entlassungen vermeiden oder die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Lohnzuschüssen und der Übernahme von Kosten in Anspruch zu nehmen.
Zu den wichtigsten Förderungen zählt beispielsweise der Eingliederungszuschuss bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen.
Weitere wichtige Leistungen, die Ihre Beschäftigten erhalten können, sind:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.06.2018 freigegeben.