Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.
Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.
Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:
Der bestellte Vormund verpflichtet sich durch Handschlag an Eides statt, die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium das hat ihn am 25.10.2017 freigegeben.