Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.
Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:
Betrieblicher Umweltschutz - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 11.02.2021 freigegeben.