Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Eintragung beantragen

Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.

Dieses Verzeichnis führen Kammern (z.B. IHK, HWK) oder Regierungspräsidien. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
  • bei Minderjährigen: Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrags, Ausbildungszeit, Probezeit
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
  • Name und Anschrift der Ausbildenden und Anschrift der Ausbildungsstätte, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst, Art der fachlichen Eignung der Ausbildenden und  Ausbildern oder Ausbilderinnen

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
  • Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
  • Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.

Hinweis: Spätestens am Tag der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung muss die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Ansonsten wird der Eintrag gelöscht.

Zuständigkeit

die für Sie als Ausbildungsbetrieb zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)

Ablauf

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie die Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle beantragen.

Tipp: Ein Formular für den Antrag für Baden-Württemberg stellt Ihnen die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zum Download zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Muster für einen Berufsausbildungsvertrag.

Fristen

unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie davon
  • eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung
  • bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
  • bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung

Kosten

Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Für Auszubildende ist die Eintragung gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2015 freigegeben.

Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121

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Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Albert-Schweitzer-Straße 7
78052 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach: 15 60
78005 Villingen-Schwenningen
Tel.: (07721) 922-0
Fax: (07721) 922-166

Informationen & Öffnungszeiten

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Tel.: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45

Informationen & Öffnungszeiten

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Jahnstr. 40
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Tel.: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50

Informationen & Öffnungszeiten

Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

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Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
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70567 Stuttgart
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Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9a
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Tel.: 0711 30 58 77 0
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Bissierstraße 7
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Fax: 0761/208-394200


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Tel.: 0761/705260
Fax: 0761/7052626

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