Für folgende Aufgaben können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
Folgende Aufgaben bleiben dem Bezirksschornsteinfeger oder der Bezirksschornsteinfegerin vorbehalten:
Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen
jeder Betrieb, der als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist
Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gemacht werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in 7 Jahren statt.
Sie müssen die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.
Feuerstättenbescheid
Zugelassene Schornsteinfegerbetriebe:
Weitere Informationen:
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2020 freigegeben.