Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
keine
das Rechtsdienstleistungsregister
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
keine
keine
keine
§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
Stand: 17.09.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg