Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Zu den Problemstoffen zählen

  • Abbeizmittel,
  • Abflussreiniger,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Klebestoffe,
  • Laugen,
  • Säuren,
  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  • Altöl,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  • Putz- und Reinigungsmittel,
  • Akkus, Batterien,
  • Energiesparlampen und vieles mehr,

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Formulare & Online-Dienste

Abfallwirtschaft
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Tel.: +49 7461 926 3400
Fax: +49 7461 926 3489

Informationen & Öffnungszeiten