Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.
Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.
Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.
Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Die Grabpflege übernimmt üblicherweise das kommunale Friedhofsamt bzw. bei Bestattungen im Wald die Natur. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern nicht möglich.
Die verstorbene Person wurde verbrannt.
der Friedhofsträger (Städte und Gemeinden)
Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.
Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung der verstorbenen Person.
Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.
Bei kommunalen Friedhöfen geben Sie bitte Ihren Ort ein. Bei konfessionellen oder privaten Friedhöfen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.10.2021 freigegeben.