Sie dürfen in Baden-Württemberg als Tierärztin oder Tierarzt erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:
Mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Hauptaufgaben der Tierärztekammer sind unter anderem,
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag bezahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.
Hinweis: Sie können freiwilliges Mitglied bleiben, wenn Sie
Dies ist nicht möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands, da Sie durch den Umzug Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer werden.
Sie müssen
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.
Die Unterlagen erhalten Sie
Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch mit der Post zu, wenn Sie sie dort anfordern. Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnungen und weitere Informationen.
Senden Sie die Anmeldeunterlagen ausgefüllt und unterschrieben mit der Post an die zuständige Stelle. Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist nicht möglich.
Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit.
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.
In der Regel beträgt sie wenige Arbeitstage.
Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Stand: 06.07.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg