Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von werdenden Eltern zu stärken. Es bietet:

  • Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs, auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die:

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
  • spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien
  • frühe Elternschaft,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
  • Behinderung eines Familienmitglieds,
  • Mehrlingsfamilien,
  • Familien mit Migrationshintergrund,
  • Pflege- oder Adoptivfamilien,
  • Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Zuständigkeit

Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:

  • Das Jugendamt bzw. die
    Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes,
  • bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
      Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Ablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.

Fristen

Für Eltern: Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Keine

Rechtsgrundlage

Vertiefende Informationen

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Bearbeitungsdauer

keine

Bezugsort

Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2023 freigegeben.

Fachstelle "Frühe Hilfen"
Am Seltenbach 1
78532 Tuttlingen
Postanschrift
Postfach: 44 53
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461 926-4138
Fax: 07461 926-4187

Informationen & Öffnungszeiten

Stadt Fridingen an der Donau
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