Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

  • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
  • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Ablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Fristen

keine Angabe

Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)

Freigabevermerk

08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Jagdrecht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Postanschrift
Postfach: 44 53
78532 Tuttlingen
Tel.: +49 7461 926 5270
Fax: +49 7461 926 5289

Informationen & Öffnungszeiten