Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Stadt Fridingen an der Donau
Kirchplatz 2
78567 Fridingen an der Donau
Postanschrift
Postfach: 60
78565 Fridingen an der Donau
Tel.: 07463/837-0
Fax: 07463/837-50

Informationen & Öffnungszeiten