Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Deutschland

Deutsche Befähigungsnachweise werden wie folgt anerkannt:

  • als Anerkennung für Segeln:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
    • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
    • Sportküstenschifferschein
    • Sportseeschifferschein
    • Sporthochseeschifferschein
  • als Anerkennung für Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
    • Sportbootführerschein See
    • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
  • als Anerkennung für Segeln und Motor:
    • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • Eine Kombination aus jeweils einem anerkannten Befähigungsnachweis für Segeln und Motor

Zuständigkeit

für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:

  • das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
  • das Landratsamt Konstanz
  • das Landratsamt Lindau

Ablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim

Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Erforderliche Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Kosten

  • Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
    Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
  • Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
    Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
  • Landratsamt Lindau: EUR 12,50
    Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Sonstiges

s.o.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)

Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:

  • Ferienpatent des Landratsamts Bodenseekreis
  • Urlauberpatent des Landratsamts Konstanz

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Freigabevermerk

Stand: 17.03.2023

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel.: +49 7541 204 0
Fax: +49 7541 204 8800


Informationen & Öffnungszeiten

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531 800-0
Fax: 07531 800-1385

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