Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Wege

Sie wollen eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? In nachweislich begründeten Fällen können Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen und Wege erteilt werden.

Voraussetzungen

Es muss ein nachweislich begründeter Ausnamefall vorliegen.

Zuständigkeit

Der Landkreis Tuttlingen ist für gesperrte Straßen und Wege im Landkreis Tuttlingen, außer Große Kreisstadt Tuttlingen, Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und Gemeindestraßen der Stadt Trossingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg zuständig.

Ablauf

Nachdem Sie den formlosen Antrag gestellt haben wird dieser bearbeitet. Dies dauert in der Regel ca. 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag hierfür kann formlos gestellt werden.

Darin bitte Angaben über:

  • den Grund
  • den Zeitraum
  • das Kfz-Kennzeichen

machen.

Kosten

10,20 Euro bis 767,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand