26. Januar 2026

Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026

Hier finden Sie Informationen und auch relevante Bekanntmachungen zur Landtagswahl

Landtagswahl am 8. März 2026

Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. 
Das Wahllokal ist in der Festhalle Fridingen eingerichtet, der Zugang erfolgt über die Annastraße.

Erstmalig können Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren den Landtag in Baden-Württemberg wählen. Wahlberechtigt sind dabei deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.

Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei bzw. deren Landesliste. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wahlbenachrichtigung und Beantragung der Briefwahl

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. 

Alternativ kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) oder online bei uns beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich

Sie können die Briefwahl auch online über diesen Link beantragen.

Bei schriftlicher Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: 

Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.

Postalische Anträge sind zu richten an die: Stadt Fridingen a.D., Bürgerbüro, Kirchplatz 2, 78567 Fridingen a.D.

Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl 6. März, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Bei weiteren Fragen zur Wahl können Sie sich gerne an das Bürgerbüro(Frau Abrell, 837-14, abrell@fridingen.de) oder Herrn Hauptamtsleiter Stegmaier (837-12, stegmaier@fridingen.de) wenden.