Wie im diesjährigen Haushalt vorgesehen ist in diesen Tagen mit der Vollendung eines neuen sog. bedarfsorientierten Grabfelds auf dem Friedhof unterhalb der Leichenhalle durch die beauftragten Firmen eine weitere bauliche Maßnahme abgeschlossen worden. Entsprechend einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats werden neue Grabfelder lediglich noch auf dem „alten“ Friedhofsbereich angelegt. Ursächlich hierfür ist die sich massiv verändernde Bestattungskultur der vergangenen Jahre, welche auch in Fridingen überwiegend vom Wunsch nach Aschenbeisetzungen geprägt ist.
Die Anlegung eines solch pflegereduzierten Grabfelds aus kombinierter Urnen- und Erdbestattung war erforderlich geworden, nachdem es nur noch begrenzte Belegungskapazitäten gegeben hat und daher Handlungsbedarf bestand. Um die Kosten zu reduzieren hatte der Gemeinderat im Frühjahr entschieden, das Grabfeld statt wie ursprünglich geplant und konzipiert in zwei Bauabschnitten 2025 und 2026 nunmehr mittels einer Gesamtmaßnahme auszuführen. Mit Fertigstellung der Maßnahme sind hier jetzt insgesamt 56 Grabstätten d.h. 41 Urnen- und 15 Erdgräber ausgewiesen worden. Einzig die Erstbepflanzung ist noch vorzunehmen, was in Abstimmung mit der beauftragten Fachfirma in zwei Abschnitten erfolgen wird. Die Gesamtkosten für die Errichtung des neuen Grabfelds mit Garten- und Landschaftsbau sowie Schlosser- und Steinmetzarbeiten belaufen sich auf rd. 99.000 Euro.
Mit der vor Jahren eingeführten sog. „pflegereduzierten Bestattung“ entspricht man dem Anliegen aus großen Teilen der Bevölkerung nach einer reduzierten Grabfläche. So ist hierbei auch kennzeichnend, dass auf Wunsch der Hinterbliebenen die Grabpflege erleichtert wird und man dabei außerdem eine gewisse Flexibilität ermöglicht. Den Angehörigen von Verstorbenen ist somit die Gelegenheit eingeräumt, ein Grabbeet mit verringertem Pflegeaufwand innerhalb einer verringerten Fläche zu bepflanzen. Von Beginn an oder falls eine ordnungsgemäße Grabpflege nicht mehr möglich bzw. erwünscht ist, kann die Bepflanzung bekanntlich dann auch vollständig entfernt werden. Nach Rückmeldung an die Verwaltung wird das Grabbeet in der Folge mit einem Bodendecker bestückt, sowie die Pflege vom Friedhofsträger für die Restlaufzeit des Grabes übernommen.