30. Juli 2025

Berichterstattung aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2025

Freigabe der Ausschreibung zur Inwertsetzung des Wanderparkplatzes „Am Antoni“                                                                                     

Im letzten Jahr sind mit der Straße „Am Kirchberg“ und dem Parkplatz „Vogelsang“ die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in diesem Sanierungsgebiet beendet worden. Noch während den Ausführungsarbeiten wurde das Ingenieurbüro Langenbach aus Sigmaringen mit der Erarbeitung möglicher Alternativen für eine spätere Instandsetzung samt Qualitätsverbesserung des Wanderparkplatzes „Am Antoni“ beauftragt, insb. auch weil sich aufgrund der topographischen Lage die dortige Entwässerungssituation als nicht optimal darstellt. Vornehmlich bei Starkregen gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit Ausschwemmungen bzw. Kiesansammlungen. 

Im Rahmen einer Klausur wurden dem Gemeinderat mehrere Planentwürfe mit den jeweiligen Kosten aufgezeigt. Hierbei befürwortete das Gremium die Variante „Schrägparkplätze“ machte die Umsetzung aber angesichts einer Kostenberechnung in Höhe von mind. 280.000 Euro von einer bestmöglichen Förderung durch das Tourismusinfrastrukturprogramm abhängig. Da es sich um eine Fläche im Außenbereich handelt, musste der Plan mit den Natur- und Umweltschutzbehörden abgestimmt werden. Die Beibehaltung der Bestandsfläche wie auch des Charakters als Wanderparkplatz sind dabei zur unabdingbaren Voraussetzung gemacht worden. Zugleich wurde klargestellt, dass eine Vergrößerung des Parkplatzes aufgrund der hochsensiblen angrenzenden Randbereiche nicht möglich ist. Erfreulicherweise gestand man uns jedoch zu, dass eine asphaltierte Zuwegung auch auf der bisher geschotterten Fläche möglich ist. Vor wenigen Wochen erhielt man nun die positive Mitteilung einer Förderhilfe. So wird die Sanierung des Wanderparkplatzes „Am Antoni“ als einziges Projekt im Landkreis und von insg. 36 kommunalen Vorhaben in unserem Land durch das diesjährige Tourismusinfrastrukturprogramm ganz erheblich mit knapp 170.000 Euro bezuschusst. Die Bemühungen, um eine möglichst hohe Förderung waren damit erfolgreich. 

In der Sitzung stellte Fachplaner Torsten Novinsky die überarbeiteten Pläne für eine Qualitätsverbesserung des Wanderparkplatzes vor. Auf dieser Grundlage befürwortete der Gemeinderat eine zeitnahe Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen und gab diese frei. Die komplementär erforderlichen Eigenmittel sind damit abzgl. der gewähren Förderung in den Haushalt 2026 einzustellen. Zielsetzung ist es noch in diesem Jahr die Vergabe tätigen zu können. 

Haushaltszwischenbericht der Verbandskämmerei     

Verbandskämmerer Christoph Niesler gab dem Gemeinderat einen Überblick über den Stand und die finanziellen Entwicklungen des Haushaltsjahres 2025. Planmäßig weist der Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 9.205.955 Euro bei ordentlichen Aufwendungen von 9.095.915 Euro aus. Verschiebungen oder größere Abweichungen bei den Einnahmen wie aber auch insb. bei den Ausgaben sind aktuell nicht zu erkennen. 

Für den Finanzhaushalt ergibt sich ein planmäßiger Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 727.340 Euro, der zur Mitfinanzierung von Investitionen herangezogen werden kann. Auch in diesem Jahr sind mit der Grundsanierung der Sporthalle, der finalen Abrechnung des derzeitigen Sanierungsgebiets, der Ertüchtigung der Mischwasserbauwerke samt Modernisierung des Pumpwerks „Unterer Damm“ und eine Vielzahl von mittelgroßen Baumaßnahmen wie u.a. die Erneuerung der Decken im Grundschulgebäude, der Fertigstellung der Außenanlage um die neue Energiezentrale, der Neugestaltung des Außenbereichs in der Kinderkrippe oder der Anlegung eines Grabfelds aus kombinierter Urnen- und Erdbestattung umzusetzen und in Teilen bereits abgeschlossen. Des Weiteren wurden bauliche Maßnahmen u.a. im Eingangsbereich des Friedhofs oder auf dem städtischen Bauhof noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht. Zugleich tätigte man im ersten Halbjahr schon die vorgesehenen Anschaffungen für verschiedentliche städtische Einrichtungen. Im Sinne der Liquidität sind für förderfähige Investitionen mögliche Zuschussanträge gestellt bzw. positiv beschieden oder auch bereits eingegangen. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die investiven Ansätze weitestgehend eingehalten werden. Geplant wird bei den diesjährigen Investitionen in die städtische Infrastruktur mit Einzahlungen von 5.276.500 Euro bei rekordverdächtigen Auszahlungen in Höhe von 7.953.800 Mio. Euro. Auf Basis des Zwischenberichts kann die Prognose gestellt werden, dass die für 2025 vorgesehene Kreditermächtigung erfreulicherweise wohl nicht in vollem Umfang benötigt wird. Diese waren aufgrund der Großprojekte für 2025 einzuplanen, da trotz bestmöglicher Förderungen und Zuschüsse letztlich nur ein überschaubarer Anteil der Investitionen aus erwirtschafteten finanziellen Mitteln abgedeckt werden kann. Aus Sicht der Verbandskämmerei ist eine größere Darlehensaufnahme zwar noch erforderlich, allerdings nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Inwiefern und in welcher Höhe eine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung notwendig ist, wird sich im Herbst zeigen. Nach Nachfragen nahm der Gemeinderat vom Haushaltszwischenbericht zustimmend Kenntnis. 

Aufnahme eines Altdarlehens für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“

Seit Jahren investieren wir auch erheblich in die Wasserversorgung als wichtige kommunale Infrastruktur. In Teilen müssen diese nunmehr nachträglich über einen Kredit finanziert werden, um so die Liquidität des Eigenbetriebs zu verbessern. Im Wirtschaftsplan 2024 war hierfür eine Kreditermächtigung von 414.000 Euro veranschlagt, welche ins aktuelle Haushaltsjahr übertragen wurde. Diese muss nunmehr weitestgehend aufgenommen werden, um so die Liquidität des Eigenbetriebs zu verbessern. Mit Aufnahme des Darlehens beläuft sich die Verschuldung des Eigenbetriebs auf rd. 995.000 Euro, was einer zukünftigen Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 314,30 Euro pro Person entspricht. Seitens der Kämmerei sind bei drei Geldinstituten entsprechende Angebote für einen Kredit in der geforderten Höhe von 355.000 Euro mit unterschiedlicher Laufzeit und Zinsbindungsfristen abgefragt worden. Auf Grundlage einer Prüfung befürwortete der Gemeinderat einstimmig die Inanspruchnahme eines Kredits bei einem lokalen Geldinstitut zu einer Zinsbindungsfrist von 5 Jahren und einem Zinssatz von 2,82 %.  

Freigabe der Instandsetzung der Kalksteinmauer sowie des Eingangsbereichs beim Friedhof 

Während gegenwärtig auf dem Friedhof ein neues Grabfeld aus kombinierter Urnen- und Erdbestattung angelegt wird, befasste sich der Gemeinderat unlängst in einer Klausur ausführlich mit dieser Infrastruktureinrichtung. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse durch das Verbandsbauamt machte sich das Gremium im Rahmen einer Begehung ein persönliches Bild vom allgemeinen Zustand des Friedhofs. Ersichtlich wurde dabei, dass auf der rd. 10.000 Quadratmeter großen Anlage in bestimmten Bereichen Defizite vorhanden sind und deshalb mittelfristig Handlungsbedarf besteht. Für die Zukunft wird man auch nicht umhin kommen gewisse Grundsatzentscheidungen zu treffen. Im Gemeinderat war man sich darin einig, dass die Zeitachse für die Behebung einzelner Mängel sowie auch die Beseitigung von Missständen ganz wesentlich von den finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren abhängen werden und nur sukzessive erfolgen kann. Mit Blick auf die Haushaltsplanberatungen beauftragte man das Verbandsbauamt deshalb mit der Kostenberechnung für bestimmte Sanierungsmaßnahmen bzw. Sanierungsabschnitte, auf deren Grundlage das Gremium dann über das weitere Vorgehen entscheiden kann. 

Im Rahmen der Klausur beschloss der Gemeinderat jetzt zunächst die Stützmauer des Friedhofs umfassend zu sanieren, das Eingangstor instand zu setzen und das marode Kopfsteinpflaster mit Stolperstellen im Eingangsbereich sowie das brüchige Pflasterband in der Kirchstraße auszubauen und stattdessen barrierefrei zu asphaltieren. Gemäß der Kostenberechnung muss für diese Sanierungen mit Kosten in Höhe von rd. 57.000 Euro gerechnet werden, wie Verbandsbaumeister Aldo Menean ausführte. Entsprechende finanzielle Mittel sind im diesjährigen Haushalt eingestellt. Nach kurzer Beratung wurde das Verbandsbauamt mit der beschränkten Ausschreibung dieser Maßnahmen und dem Ziel einer baulichen Umsetzung noch in diesem Jahr beauftragt. 

Spendenbericht  für das erste Halbjahr 2025                                                                                                                                                           

Der Gemeinderat hat in seiner Zuständigkeit die Annahme von Spenden an die Stadt förmlich zu beschließen. Für größere Spenden ist hierfür ein Einzelbeschluss notwendig, während kleinere Beträge mittels eines Sammelberichts zusammengefasst vorgelegt werden. Die Kenntnisgabe des Spendenberichts erfolgt durch die Verwaltung halbjährlich. Bis Anfang des Monats Juli sind dem städtischen Haushalt durch zweckgebundene Zuwendungen entsprechende Einnahmen in Höhe von 400 Euro zugeflossen. 

Beschlussfassung der Vergaberichtlinien für KiTa-Plätze durch den Gemeinderat 

Während bei der kommunalen Betreuung von Über-Dreijährigen (Ü3), d.h. also bei den klassischen Kindergartenplätzen aktuell keine Kapazitätsprobleme bestehen, gibt es im Bereich der Unter-Dreijährigen (U3) öfters Wartezeiten. Bisher hat die Stadt die zur Verfügung stehenden Plätze immer nach Eingang der Anmeldung und nie mit Blick auf einen sog. Stichtag belegt, was jedoch ab und an zu unbefriedigenden Härtefällen geführt hat. Verschärft wird dieses Problem oftmals noch dadurch, dass Familien, bei denen ein oder beide Elternteile nicht berufstätig sind einen Krippenplatz belegen, anderseits aber Alleinerziehende oder Berufstätige auf einen freien Platz warten müssen.

Vor diesem Hintergrund informierte man sich jetzt auch bei anderen Kommunen, wie diese ihre begrenzten Betreuungsplätze vergeben. Vielfach wird hierbei ein Punktesystem angewandt, wobei sich die Kriterien in Teilen nach der Betreuungsform und dem Alter der Kinder unterscheiden. Im Rahmen einer Vorberatung hatte sich der Gemeinderat hiermit schon einmal ausführlich auseinandergesetzt und einen Empfehlungsbeschluss gefasst. In der Sitzung legte die Verwaltung die überarbeiteten Richtlinien für die zukünftige Vergabe dar, welche das Gremium so einstimmig befürwortete. Diese erfolgt jetzt nach einem Punktesystem, das insb. die Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile oder den Status als Alleinerziehend abzielt. Künftig können sich alle Eltern zentral bei der Stadtverwaltung anmelden, das entsprechende Formular wird derzeit überarbeitet und steht demnächst auf der Homepage zur Verfügung. Eltern von Kindern, deren weiterer Nachwuchs im nächsten Kindergartenjahr drei Jahre alt werden, Ü3-Plätze in Anspruch nehmen wollen oder sich nicht melden, werden automatisch von der Stadt angeschrieben. 

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026       

In der Regel orientieren sich die Elternbeiträge der kommunalen Kindertageseinrichtungen für die „klassischen“ Angebote der Regel- und Krippengruppe an den gemeinsamen Empfehlungen des Städte-und Gemeindetages sowie der kirchlichen Dachverbände. Eine Beitragsanpassung erfolgte letztmalig zum Kindergartenjahr 2024/2025. Nach kurzem Austausch beschloss der Gemeinderat einstimmig die Gebühren entsprechend dem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände anzupassen. Die Katholische Kirchengemeinde wird sich aller Voraussicht nach anschließen. Trotz dieser Anpassung wird durch die Elternbeiträge der für den laufenden Betrieb anvisierte Kostendeckungsgrad in Höhe von 20 % sowohl im Kindergarten mit rd. 13 % wie auch bei den Krippen mit 13,5 % bei Weitem nicht erreicht. 

Die Beiträge werden somit für das Kindergartenjahr 2025/2026 wie folgt angepasst:

   
Kindergarten (11-Monatsbeitrag) Kinderkrippe (12-Monatsbeitrag)
Für ein Kind aus einer Familie  
mit einem Kind174 € 471 € 
mit zwei Kindern134 € 350 € 
mit drei Kindern92 € 236 € 
mit vier und mehr Kindern31 € 93 €