16. Oktober 2025

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober

Verabschiedung der Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

Eine regelmäßige Neukalkulation der Wassergebühren ist geboten, um unlängst angefallene Investitionen sowie insb. die damit verbundenen Abschreibungen einzukalkulieren. Hierdurch wird gewährleistet, dass der angelegte Gebührenmaßstab gerechtfertigt und auch den tatsächlichen Kosten der Unterhaltung dieser wichtigen kommunalen Infrastruktur entspricht. 

In den beiden zurückliegenden Jahren hat die Stadt nicht unerheblich und zwar in einem finanziellen Umfang von rd. 300.000 Euro in die Wasserversorgung investiert, wobei zu diesem Zweck u.a. auch Darlehen aufgenommen werden mussten. Verbandskämmerer Christoph Frankenhauser trug dem Gemeinderat vor, dass nach erfolgter Neukalkulation nunmehr eine kostendeckende Wassergebühr bei 2,90 Euro/m³ netto liegt, während die bisherigen Wasserverbrauchsgebühren 2,66 Euro/m³ netto betrugen. Mit einer Erhöhung um 0,24 Cent befindet man sich im kreisweiten Vergleich nach wir vor im unteren Mittelfeld. Der Gemeinderat befürwortete diese Anpassung und stimmte der vorgelegten Änderungssatzung zu. Da man bei der letzten Gebührenanpassung die Grundgebühr bereits angepasst hatte, sah man hiervon ab. 

Kenntnisnahme der Schlussabrechnung der Deckensanierung in der Grundschule

Aufgrund eines Schadensfalles mussten unvorhergesehener Weise die Akustikdecken in der Grundschule ausgetauscht werden. Um wiederum einen lärmfreien Unterricht zu gewährleisten, befürwortete der Gemeinderat noch Ende des vergangenen Jahres eine Erneuerung in Form von sog. „Heradesign-Platten. Im Zuge des dabei erforderlichen Rückbaus stellte sich heraus, dass die erforderlichen Leuchtmittel zu ersetzen waren. Als Finanzierungshilfe stellte die Verwaltung einen Ausgleichsstockantrag in Höhe von 80.000 Euro beim Land sowie einen BAFA-Zuschussantrag von etwas mehr als 7.000 Euro beim Bund, wobei erfreulicherweise beide Zuschüsse positiv beschieden wurden. Die erforderlichen Arbeiten wurden von den hiesigen Firmen Schreinerei Löhle sowie Elektro Reizner vorgenommen und vom Verbandsbauamt betreut. Die Kostenberechnung lag bei knapp 155.000 Euro. Nach Ausschreibung betrugen die Baukosten etwas mehr als 131.000 Euro, wobei die Gesamtmaßnahme letztlich mit 134.795,05 Euro abschloss. Bei einer Überschreitung des Kostenanschlags von lediglich 2,65 % kann bei dieser Baumaßnahme von einer Punktlandung gesprochen werden, was der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis nahm. 

 

Beschränkte Nutzung der Festhalle für den sportlichen Übungsbetrieb                                                            

Aufgrund der umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Sporthalle wird die Festhalle gegenwärtig als Ausweichquartier durch nicht ballsporttreibende Vereinsabteilungen sowie unsere Schulen genutzt. Bereits zu Beginn der Bauarbeiten wurde kommuniziert, dass kulturelle Vereinsveranstaltungen grundsätzlich Vorrang besitzen. Entsprechend den Erfahrungen hat diese „erweiterte“ Nutzung bisher ohne größere Probleme funktioniert. 

Im Vorfeld der Wiederinbetriebnahme der Sporthalle und vor dem Hintergrund der gerade in den Wintermonaten begrenzten Kapazitäten, sind nunmehr einzelne Abteilungen mit der Anfrage an die Stadt herangetreten, ob man ggf. - wie schon einmal in der Vergangenheit-  auch in der Zukunft die Festhalle für bestimmte sportliche Betätigungen nutzen könnte. Der Gemeinderat befürwortete dies mehrheitlich und legte zugleich die näheren Modalitäten fest.

So wurde nochmals klargestellt, dass eine Nutzung der Festhalle für keinerlei Ballsport in Betracht kommt und kulturelle Veranstaltungen inkl. deren Auf- und Abbau unverändert Vorrang besitzen. Des Weiteren sind vom Übungsbetrieb sowohl Tribüne wie Foyer ausgenommen. Der Zugang hat über die Sporthalle zu erfolgen, wobei Straßenschuhe dort zu wechseln sind. Damit soll ein Schmutzeintrag in die Festhalle v.a. in der Winterzeit reduziert werden. Eine Umkleide wird zur Verfügung gestellt. Abschließend legte der Gemeinderat fest, dass der Übungsbetrieb in der Festhalle zunächst probeweise für ein Jahr erlaubt wird.