26. Februar 2026

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

Bericht aus der Gemeinderatssitzung 

Verabschiedung des Haushalts 2026 

Die Stadt blickt mit dem diesjährigen Zahlenwerk auf herausfordernde Monate, wie die Präsentation der finanziellen Eckdaten durch Verbandskämmerer Christoph Frankenhauser aufzeigte. Der Haushalt 2026 weist erneut ein sehr beachtliches Volumen auf. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rahmenbedingungen für die kommunalen Haushalte auch in Baden-Württemberg drastisch zugespitzt haben. Die Kommunalfinanzen stehen derzeit gewaltig unter Druck und befinden sich vielerorts im „freien Fall“ mit der Folge, dass die Defizite ansteigen. Insbesondere Bund und Land haben in den vergangenen Jahren immer neue zusätzliche Aufgaben für die Kommunen eingeführt, ohne ausreichende Gegenfinanzierung für die Städte und Gemeinden, was die Situation erheblich verschärft hat. Es kann nicht sein, dass die Kommunen über 25 % der staatlichen Ausgaben leisten müssen, ihnen hierfür aber lediglich 14 % der Einnahmen zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich alsbald an der Finanzausstattung nichts ändern, wird deren Handlungsfähigkeit zusehends gefährdet sein und die Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften erheblich ansteigen.

Eine ungute Entwicklung, die sich auch massiv in unserem städtischen Haushalt bemerkbar macht. Wie rd. 80 % der Städte, Gemeinden und Landkreise ist man 2026 nicht mehr in der Lage einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Fehlbetrag kann mit positiven Ergebnisrücklagen aus den letzten Jahren aufgefangen werden. Die Vorgabe, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb die Abschreibungen sowie Tilgungen und Zinsen erwirtschaften soll, wird aber nicht mehr erfüllt.

Der diesjährige Ergebnishaushalt, welcher den laufenden Betrieb widerspiegelt, schließt auf der Ertragsseite mit 8,970 Mio. Euro ab, dem mit 10,659 Mio. Euro rekordverdächtige ordentliche Aufwendungen gegenüberstehen. Dieser beträchtliche Anstieg ist im Wesentlichen erheblich höheren Transferaufwendungen, d.h. Umlagezahlungen an Land, Kreis und Verband geschuldet. Auch die zu erwirtschaftenden Abschreibungen für unsere über 30 städtischen Gebäude und Liegenschaften, Brücken, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze sowie das große kommunale Straßennetz beläuft sich mittlerweile auf knapp 1 Mio. Euro. Eine Mitfinanzierung der 2026 geplanten Investitionen ist aus Eigenmitteln so nicht mehr möglich. Zu diesem Zweck muss eine Kreditermächtigung in Höhe von 670.000 Euro eingeplant werden, was bei einer Inanspruchnahme einer Netto-Neuverschuldung von knapp 100 Euro pro Kopf entspricht.

Trotz der vom Gemeinderat aufgrund unserer Finanzlage beschlossenen Zurückstellung von Projekten weist der Finanzhaushalt mit insg. 6,106 Mio. Euro ein außerordentliches Niveau aus. Pro Kopf beabsichtigt man damit rd. 1.937 Euro in den Erhalt unserer Infrastruktur und örtlichen Lebensqualität zu investieren. Neben kleineren Anschaffungen und Maßnahmen sieht das Investitionsprogramm u.a. die Fertigstellung und Schlussabrechnung der Generalsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle, die Modernisierung des Mischwasserbauwerks RÜB I „Rechts der Donau“, die Förderung der Schaffung von Wohnraum im Sanierungsgebiet, eine erste Rate für die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs für die Feuerwehr, die Inwertsetzung des Wanderparkplatzes am Antoni sowie verschiedene Sanierungsmaßnahmen in der Festhalle bzw. auch die Verbesserung der fußläufigen Situation an der sog. „REWE-Kreuzung“ samt Installierung von Bushaltestellen vor. Mit weiteren Mittel aus dem Förderprogramm „Gigabit 2.0“ setzt man außerdem das erkennbare Signal den innerörtlichen Breitbandausbau, neben den eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten der NetCom BW, begleitend voranbringen zu wollen. Zur Mitfinanzierung der Investitionen sind - wo möglich - Zuwendungen und Zuschüsse beantragt; insgesamt werden 4,970 Mio. Euro erwartet, was einer Förderquote von 80 % entspricht. 

Trotz bestmöglicher Zuschüsse musste 2025 für die Generalsanierung der Sporthalle ein Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. Euro aufgenommen werden, was nach Jahren die Verschuldung wiederum ansteigen lässt. Allerdings werden 2026 auch Lasten in Höhe von rd. 354.700 Euro abgebaut. Der Schuldenstand im Kernhaushalt liegt zu Jahresbeginn bei rd. 994 Euro pro Kopf, wobei die Darlehensaufnahme für die Sporthalle hierbei noch nicht berücksichtigt ist. 2027 drohen der Stadt durch den sog. Schullastenausgleich aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts zur Mitfinanzierung von Schulsanierungen durch die Umlandgemeinden hohe Zahlungen von derzeit noch 1,7 Mio. Euro an Tuttlingen und Mühlheim. Stand heute ist diese nur mit Krediten zu finanzieren.

Nach Erläuterungen durch die Verbandskämmerei verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Haushalt für das Jahr 2026 inkl. der Wirtschaftspläne für die städtischen Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Sport und Freizeit“. Beim letzteren wird mit einem Fehlbetrag von 446.310 Euro kalkuliert, der sich aus Abmängeln bei der Festhalle in Höhe von 173.050 Euro und des Freibads mit 273.260 Euro zusammensetzt. Beim Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ verzeichnet man dagegen einen positiven Saldo in Höhe von 57.780 Euro. Zum Jahresende weist der Eigenbetrieb noch einen Schuldenstand von 841.512 Euro auf, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 266 Euro entspricht.

Der Gemeinderat befürwortete für dieses Haushaltsjahr den Hebesatz bei der Gewerbesteuer mit 350 v.H. beizubehalten. In Anlehnung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten (Preisindexes) beschloss man die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren entsprechend anzupassen, während die übrigen Steuern und Gebühren auf bisherigem Niveau belassen werden. Die Grundsteuer B muss nach der landesweiten Reform und im Sinne der vom Gemeinderat beschlossenen Aufkommensneutralität von 600 auf 700 v.H. angehoben werden, wie Verbandskämmerer Frankenhauser abschließend ausführte.

Aufnahme eines Altdarlehens für das Jahr 2025                                                                                                                                                                                                                                                     

Der Haushalt 2025 sah insbesondere mit der Grundsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle und der Ertüchtigung der lokalen Entwässerung erhebliche Investitionen von rd. 8 Mio. Euro vor. Nach Jahren des Schuldenabbaus, musste deshalb eine hohe Kreditermächtigung eingeplant werden. Trotz verschiedentlicher Förderzuschüsse waren die baulichen Vorhaben mit hohen Auszahlungen verbunden, so dass die Liquidität zum Jahresende aufgebraucht war. Vor diesem Hintergrund schlug die Kämmerei vor noch für das abgelaufene Jahr 2025 ein sog. Altdarlehen aufzunehmen. Auf Grund der Tatsache, dass sich der Haushalt 2025 etwas vorteilhafter entwickelte, muss der genehmigte Kreditrahmen allerdings nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Er ist mit 1,2 Mio. Euro aber immer noch sehr beachtlich. 

Bei verschiedenen Kreditinstituten wurden mehrere Angebote mit der Zinsbindungsfrist von 5, 10 und 20 Jahren angefragt, wie Verbandskämmerer Christoph Frankenhauser dem Gemeinderat erläuterte. Entsprechend der Auswertung und Empfehlung der Kämmerei entschied sich das Gremium für das Angebot einer regionalen Bank mit einer Zinsbindungsfrist von fünf Jahren sowie einem Zinssatz von 3,00 %. 

Vergabe der baulichen Maßnahmen zur Modernisierung des Mischwasserbauwerks RÜB I „Rechts der Donau“                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Bereits vor mehreren Jahren setzte man sich zum Ziel die lokale Entwässerungssituation dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, nachdem hydraulische Untersuchungen einen Handlungsbedarf ergeben hatten. In die Bewertung sind auch die Ergebnisse der im Vorfeld erfolgten Aktualisierung des allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) und des Starkregenrisikomanagements eingeflossen. Die Bestandsanalyse ergab, dass sowohl das Pumpwerk am „Unteren Damm“ wie die beiden örtlichen Regenüberlaufbecken links und rechts der Donau nach dem Stand der Technik zu optimieren sind. Vorschriftsgemäß sind zudem bis spätestens 2027 alle Anlagen mit einer neuen Messtechnik auszustatten. Bei Begutachtung des Pumpwerks zeigte sich, dass aufgrund von Verschleiß die Anschaffung von drei neuen Regenwasserpumpen, die bei Unwettern das ankommende Mischwasser in die Donau heben, unumgänglich ist. 

 

Mit Ausnahme des Mischwasserbauwerks „Rechts der Donau“ sind die baulichen Maßnahmen abgeschlossen, wie Fachplaner Immo Gerber dem Gremium darlegte. Für die Verbesserungen wendete die Stadt allein 2024 und 2025 rd. 1,8 Mio. Euro auf, wofür man jedoch etwas mehr als 1 Mio. Euro an Fördermitteln erhalten hat. Erfreulicherweise wurde im letzten Jahr für die Modernisierung des Mischwasserbauwerks „Rechts der Donau“ ein außerordentlicher Fördersatz von 80 % und damit knapp 1 Mio. Euro gewährt. Dies war eine äußerst positive Mitteilung, zumal das Land die Richtlinien unlängst verschärft hat, was das Erreichen einer solchen Förderung auf absehbare Zeit erschwert. 

 

Ziel war es diese Baumaßnahme noch im Jahr 2025 zu vergeben. Leider musste die Ausschreibung im November aufgehoben werden, da der kostengünstigste Bieter bei 1,830 Mio. Euro nahezu 40 % über dem bepreisten Leistungsverzeichnis lag. Aufgeteilt in zwei Lose erbrachte die Neuausschreibung jetzt ein wesentlich erfreulicheres Ergebnis, indem man sogar etwas unterhalb der ursprünglichen Kostenberechnung abschließt. Für das Gewerk „Technische Ausrüstung“ wurden dabei insgesamt drei und für das Gewerk „Tiefbauarbeiten“ vier Angebote eingereicht. Einstimmig befürwortete der Gemeinderat die erforderlichen Arbeiten an die Firma HST Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Meschede zu Kosten von 654.120,54 Euro sowie an die Firma Delhey Bau GmbH aus Mühlingen mit 445.998,50 Euro als wirtschaftlich kostengünstigste Bieter zu vergeben.

 

Ernennung einer Standesbeamtin

Für die Bestellung von Standesbeamten ist der Gemeinderat zuständig. Generell sind an die Ausübung und Erledigung von Standesamtsaufgaben höhere Anforderungen gestellt, die eine besondere Qualifizierung und ständige Weiterbildung erforderlich machen. In aller Regel hat die Stadt neben sog. reinen Eheschließungsbeamten zwei Standesbeamte. Wenn Personal ausscheidet sind diese zwingend nach zu besetzen. Für eine Bestellung müssen mit einer absolvierten Fortbildung die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Nachdem zu Jahresbeginn Nicole Abrell den erforderlichen Lehrgang samt Prüfung erfolgreich bestanden hat, wurde sie mit Beschluss und Wirkung vom 02.02.2026 zur Standesbeamtin ernannt.

Verschiedenes

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Stadt als benachbarter Schulträger um eine Stellungnahme zum Antrag von Emmingen-Liptingen auf Weiterentwicklung der Werkrealschule zur vollwertigen Realschule gebeten worden. Mit diesem Antrag verfolgt die Gemeinde die Absicht die Schülerzahlen durch eine neue Schulart zu stärken, um den Bildungsstandort so mittelfristig zu erhalten. Seitens der Verwaltung wurde die Schulleitung der Gemeinschaftsschule um eine Stellungsnahme gebeten. Eine örtliche Benachteiligung wird in dem Antrag nicht gesehen, da man auch bei örtlicher Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss erwerben kann und man nicht im unmittelbaren Einzugsbereich dieser Schule liegt. Der Gemeinderat nimmt deshalb Kenntnis und erhebt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung nach § 30 SchulG BW keine Einwände.