Eine wesentliche Voraussetzung für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist es, einen Beruf auszuüben und einen Arbeitsplatz zu haben.
Es werden daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Erwerbsfähigkeit möglichst auf Dauer zu sichern. Die Leistungen umfassen beispielsweise
Soweit Art oder Schwere der Behinderungen eine besondere Hilfe erforderlich machen, werden die Leistungen ausgeführt durch
Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden erbracht, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist. Eine dauerhafte Alternative zu einer WfbM besteht mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Reha-Träger sind
Welcher Reha-Träger konkret zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich unter anderem nach der Ursache der Behinderung und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Integrationsamt, das beim KVJS angesiedelt ist, ist bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dagegen für die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben zuständig und setzt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung voraus.
Stand: 07.05.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg