Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) ist in Baden-Württemberg die gesetzliche Rentenversicherung für die angestellten und niedergelassenen
Die BWVA gewährt ihren Teilnehmern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
Als Teilnehmer der Versorgungsanstalt müssen Sie, solange Sie keinen Anspruch auf Ruhegeld haben, Versorgungsabgaben zahlen. Diese bestimmen die Höhe der späteren Versorgungsleistungen im Einzelfall.
Die jährliche Versorgungsabgabe beträgt in der Regel zwölf Prozent der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres. Sie ist durch eine Mindest- und eine Höchstabgabe begrenzt. Außerdem gilt:
Tipp: Weitere Informationen zu den Versorgungsabgaben finden Sie in der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Zur Teilnahme im Versorgungswerk sind Sie verpflichtet als:
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
Einen Anmeldebogen erhalten Sie bei der BWVA, ebenso können Sie ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BWVA.
Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form eines Bescheides. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, teilt Ihnen die BWVA Ihre Verwaltungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem Kontakt mit der BWVA angeben.
Sie können sich auf Antrag zugunsten der BWVA von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung muss mittels elektronischem Antrag erfolgen. Den Befreiungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie in Papierform. Für jede Tätigkeit ist ein separater Befreiungsantrag zu stellen.
Die meisten Arbeitgeber führen die Versorgungsabgaben direkt an die BWVA ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Verwaltungsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an die BWVA, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Das ist auch im Lastschriftverfahren möglich.
Für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen
keine
kein
Versorgungsanstaltsgesetz (VersAnstG):
Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
30.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg