Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Bürgergeldbescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.
Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder
notwendig.
Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (beispielsweise Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Ausgangsbescheides eingelegt werden.
Optional können Sie einen digital erstellten Widerspruch im Lauf des Onlineantrages hochladen. Das gilt auch für einen Widerspruch, den Sie auf Papier verfasst haben. Diesen Widerspruch müssen Sie im Vorfeld allerdings gescannt oder abfotografiert haben. Alternativ können Sie auch eine Begründung in das Textfeld einfügen.
Keine
Keine
Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
22.01.2025