Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:
Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:
Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Verkehr.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-9010
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: bwregiobus@vm.bwl.de
Antragstellung und Bewilligung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind
Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr gestellt werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.
Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung der Förderung
Die zuständige Stelle zahlt die Förderung in jährlichen Auszahlungstranchen nach Anforderung durch die Fördernehmer aus.
Es werden Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des festgesetzten jährlichen Zuwendungsbetrages gewährt.
Endabrechnung
Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung zur geförderten Linie.
Die Endabrechnung setzt sich unter anderem zusammen aus einer Bestätigung der geleisteten Fahrplankilometer der Regiobuslinie und Nachweisen über die erbrachten Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.
Antragsfrist: 1. Februar bis 31. Mai eines Jahres.
Frist zur Einreichung der Endabrechnung: 9 Monate nach Ende des bewilligten Förderzeitraums
Der Förderantrag wird mitttels vorgegebenen Antragsformular gestellt.
Diesem müssen weitere Antragsunterlagen beigefügt werden.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, kann der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnommen werden.
Für die Bearbeitung der Anträge werden keine Kosten erhoben.
keine
In der Regel 4 - 5 Monate nach Ende der Antragsfrist am 31.05. eines Jahres.
02.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg