Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes und möchten dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert diese durch Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt.
Eine qualifizierte Energieberaterin beziehungsweise ein qualifizierter Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause und untersucht den Ist-Zustand des Gebäudes: das Heizungssystem, das Dach, die Fenster, die Kellerdecke und die Außenfassade.
Anschließend erhalten Sie einen maßgeschneiderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFPs). Dabei werden Besonderheiten Ihres Gebäudes sowie die Vorstellungen der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigt. Je nach Wunsch, bekommen Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
Wohneinheiten werden in einem Nichtwohngebäude getrennt bilanziert. Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung), können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
keine
Antragsunterlagen mit eingetragener dena-Beraternummer des Energieberaters oder der Energieberaterin
Je nach Aufwand entstehen unterschiedliche Kosten.
Förderhöhe:
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal EUR 1.300 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal EUR 1.700 bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal EUR 500,00 für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater oder die Energieberaterin ausgezahlt wird. Der Berater oder die Beraterin ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
keine
Weitere Informationen zu Förderung der Energieberatung bei Wohngebäuden finden Sie auf der Homepage des BAFA (BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude)
Der Energiesparberater oder die Energiesparberaterin muss die Beratung innerhalb von neun Monaten ab Erstellung des Zuwendungsbescheids abschließen.
17.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg