Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.
Zuständigkeit
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Ablauf
Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.
Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopien
- des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
- des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mit Anlagen
- öffentlich-rechtlicher Vertrag beziehungsweise die unterzeichnete Kooperationserklärung nach Nummer 4.1 Bundesbreitbandrichtlinie
- Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
- des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
- Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Weiße-Flecken-Förderung
Kosten
Antragstellung und Beratung: keine
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 03.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg