Sie möchten Sie sich über eine gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung in Baden-Württemberg beschweren? Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Stelle im Sozialministerium Baden-Württemberg einreichen.
Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.
Über welche Einrichtungen kann ich mich beschweren?
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (kurz: Sozialministerium) hat die Rechtsaufsicht ausschließlich über die landesunmittelbaren Sozialversicherungseinrichtungen.
Hierzu gehören als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:
Außerdem hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht über
Das Sozialministerium sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsträger rechtlich korrekt handeln. Das Ministerium kann den Sozialversicherungsträgern aber nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen handeln sollen, in denen sie einen Ermessensspielraum haben. Das Ministerium ist keine Schiedsstelle, und es kann die Träger im Rahmen der Aufsicht nicht dazu verpflichten zu handeln. Für die rechtliche Klärung individueller Rechtsverhältnisse und Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Dazu gibt es vorgeschriebene Verfahren in der Sozialversicherung.
Wenn Sie sich über das persönliche Verhalten von Beschäftigten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Leitung der jeweiligen Behörde.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Postfach 10 34 43
70029 Stuttgart
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-0
Fax 0711 123-3999
keine
keine
Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erleichtert jedoch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Beschwerde erfahren möchten, sind Ihre personenbezogenen Daten notwendig.
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:
Wenn sich Sozialversicherungsträger auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, zum Beispiel die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie BARMER Ersatzkasse oder Techniker Krankenkasse, dann liegt die Aufsicht beim
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Beschwerden über private Krankenversicherungen richten Sie bitte an die
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Die Dauer der Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, welche anderen Stellen beteiligt werden müssen.
13.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg