Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden

Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.

Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.

Voraussetzungen

Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.

Zuständigkeit

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Ablauf

Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.

Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.

Fristen

  • Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
  • Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
    Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April

Erforderliche Unterlagen

  • Beratungsverträge (im PDF-Format)
    Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
    • Name des Beratungsmoduls und
    • Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation

Rechtsgrundlage

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.

Formulare & Online-Dienste

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Postanschrift
Postfach: 10 34 44
70029 Stuttgart
Tel.: (0711) 126-0
Fax: (0711) 126-2255


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