12. Januar 2022

Impfangebot in der Fridinger Festhalle am 21. und 28. Januar

An den kommenden beiden Freitagen, den 21. und 28. Januar gibt es nochmals die Möglichkeit sich in der Fridinger Festhalle gegen den Coronavirus impfen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht in einem Zeitraum von jeweils 09.00 bis 16.00 Uhr. Voranmeldungen bei der Verwaltung sind nichterforderlich. Die Impfungen werden mit dem von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoff vorgenommen. Der Zutritt erfolgt über den regulären Eingang zur Festhalle in der Spitalstraße. In den Räumlichkeiten selbst gilt die Maskenpflicht.

Für die Impfungen stehen zwei mobile Teams mit fachkundigen Ärzten und Begleitpersonal zur Verfügung. Möglich sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen, wie auch selbstverständlich die sog. Auffrischungsimpfungen („Boosterung“) nach mind. drei Monaten. Allerdings werden hier keine Impfungen fürKinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren angeboten. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sind dagegen Erst- und Zweitimpfungen möglich, wobei Jugendliche bis 16 Jahre einer Zustimmung des gesetzlichen Erziehungsberechtigten bedürfen.

Mitzubringen sind lediglich der Impf- und Personalausweis, sowie die Krankenversicherungskarte. Um den Ablauf zu beschleunigen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden wird empfohlen, den Einwilligungs- und Anamnesebogen bereits im Vorfeld auszufüllen. Die entsprechenden Dokumente sind über die offiziellen Internetseiten des Landkreises (www.landkreis-tuttlingen.de) oder des Robert-Koch-Instituts abrufbar. Selbstverständlich liegen auch noch direkt vor Ort die entsprechenden Formulare aus. Nach der erfolgten Impfung wird der QR-Code als Nachweis ausgedruckt bzw. ein entsprechender Hinweis im Impfpass vermerkt.