24. Mai 2022

Änderung der Corona-Hauptverordnung zum 31. Mai 2022

Mit Beschluss vom 17.Mai 2022 hatte die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die zweite Änderung der 12. Corona-Verordnung wurde in der zurückliegenden Woche notverkündet. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 31. Mai 2022 in Kraft. Inhaltlich ergeben sich dabei keine Neuerungen, lediglich die Laufzeit wurde bis zum 28. Juni 2022 verlängert.