21. Februar 2022

Absonderungsbescheinigungen im Falle einer Corona-Infektion

Absonderungsbescheinigungen im Falle einer Corona-Infektion

Nach den aktuellen Regelungen in der CoronaVO Absonderung erhalten alle positiv getesteten Personen, engen Kontaktpersonen und haushaltsangehörigen Personen auf Verlangen eine Absonderungsbescheinigung.

Bisher mussten Betroffene dazu bei der Stadtverwaltung die Ausstellung einer solchen Bescheinigung per email oder telefonisch beantragen.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, werden wir künftig automatisch allen betroffenen infizierten Personen, deren Daten uns vom Gesundheitsamt übermittelt werden, eine solche Absonderungsbescheinigung zukommen lassen. Eine Mitteilung Ihrerseits ist bis auf weiteres nicht mehr notwendig.

Die gilt allerdings nicht für Bescheinigungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Hier ist es weiterhin notwendig, mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen um die notwendigen Daten mitzuteilen.