Bebauungsplan „Volzentäle“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Am 13.02.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Fridingen a. D. in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Volzentäle“ in der Fassung vom 13.02.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung sowie weitere Unterlagen hierzu finden Sie unter diesem Link.