Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen sind nach dem Zivilrecht Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, privaten Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. Zu den Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz zählen vor allem die Anlagevermittlung, -beratung und -verwaltung oder das Kryptoverwahrgeschäft, also die Verwahrung von Kryptowerten wie Bitcoins.

In diesem Kapitel erhalten Sie nähere Informationen zu folgenden Themen:

  • Verbraucherkredit Fallgruppe 1: Dispostionskredit und Überziehungskredit Fallgruppe 2: Ratenkredit
  • Anlegerschutz bei der Geldanlage
  • freier Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt

Verbraucherkredit

Wenn Sie als Privatperson mit einem Unternehmen einen Kreditvertrag abschließen, fällt dies normalerweise unter die Vorschriften über Verbraucherkreditverträge. Diese Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz und sollen den Informations- und Erfahrungsvorsprung, z. B. einer Bank gegenüber Privatpersonen ausgleichen. Daher muss das Unternehmen als Darlehensgeber vor allem folgende Regeln einhalten:

  • Ein Verbraucherkreditvertrag muss in der Regel schriftlich abgeschlossen werden.
  • Der Verbraucherkreditvertrag muss umfangreiche, gesetzlich vorgeschriebene Mindestinformationen enthalten, wie beispielsweise den Nettokreditbetrag, die Vertragslaufzeit, die Art und Weise der Rückzahlung, den Zinssatz, den effektiven Jahreszins und sonstige Kreditkosten.
  • Als Darlehensnehmerin oder -nehmer steht Ihnen in der Regel das Recht zu, den Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufserklärung bedarf zwar keiner Form. Aus Beweisgründen ist es aber ratsam, in Textform (z. B. durch Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen, da Sie für Inhalt, Absendung und Zugang des Widerrufs die Beweislast tragen. Gründe für Ihre Entscheidung brauchen Sie nicht anzugeben.

Diese Vorschriften finden auch Anwendung auf natürliche Personen, die sich Kredite, einen Zahlungsaufschub oder sonstige Finanzierungshilfen gewähren lassen, um eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aufnehmen zu können (Existenzgründung). Dies gilt aber nur, wenn der Nettokreditbetrag 75.000 Euro nicht übersteigt.

Hinweis: In gewissen Konstellationen gelten diese Regelungen zum Verbraucherschutz nicht. Dies betrifft beispielweise sogenannte Mini- oder Kleinkredite von unter 200 Euro, die häufig über das Internet angeboten werden. Auch bei der Vereinbarung von Krediten mit einer kurzen Laufzeit von bis zu drei Monaten und geringen Kosten greifen die speziellen verbraucherschützenden Regelungen nicht – und zwar unabhängig von der Höhe dieses Kurzzeitkredits. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Kreditangebots, regt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (auf ihrer Internetseite an, sich mit Hinweisen an sie zu wenden.

Dispositionskredit

Ein Dispositionskredit (Dispokredit oder Dispo) ist ein Verbraucherkreditvertrag, wobei nicht alle Schutzvorschriften – wie z. B. zur Schriftform – gelten. Ein Anspruch auf diese Überziehungsmöglichkeit des Girokontos besteht nicht. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein solcher Kredit angeboten wird, obliegt der Bank. Durch den Abruf des bereitgestellten Geldbetrages wird dieses Angebot angenommen. Aufgrund der nicht unerheblichen Zinsen sollten Sie diesen Kredit nur in Ausnahmefällen und auch nur dann nutzen, wenn Sie den Geldbetrag kurzfristig zurückzahlen können.

Überziehungskredit

Auch bei einem Überziehungskredit handelt es sich um einen Verbraucherkreditvertrag, für den nicht alle Schutzvorschriften – wie z. B. zur Schriftform – gelten und auf den kein Anspruch besteht. Die Bank "duldet" die Überziehung eines bestehenden Kontos. Im Unterschied zum Dispositionskredit wird der Überziehungskredit somit nicht ausdrücklich von der Bank eingeräumt. Beachen Sie, dass die für diese Überziehungen anfallenden Zinsen häufig noch höher sind als beim Dispositionskredit.

Ratenkredit

Bei einem Ratenkredit oder Konsumentenkredit handelt es sich um einen Kredit mit fest vereinbartem Zins und fest vereinbarter Laufzeit (über mehrere Monate oder Jahre). Er dient regelmäßig der Finanzierung eines konkreten Vorhabens, beispielsweise der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt üblicherweise in gleichbleibenden monatlichen Raten. Häufig wird als Sicherheit hierfür von den Banken eine Gehaltsabtretung verlangt. Für Sie als Privatperson gelten die Vorschriften über Verbraucherkreditverträge.

Anlegerschutz bei der Geldanlage

Wenn Sie als Privatperson ihr Geld – zum Bespiel zur Altersvorsorge oder zum späteren Erwerb einer Immobilie – anlegen möchten oder in Wertpapiere investieren möchten, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, aber auch Risiken. Denn nicht alle Anlageformen sind für Privatanlegende geeignet.

Vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt sollten Sie sich überlegen, ob dieses zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt. Lassen Sie sich die Finanzprodukte und deren Risiken sowie Kosten für die Auftragsausführung, die Aufbewahrung und einen etwaigen Wiederverkauf genau erklären. Entscheiden Sie erst, wenn Sie die Produkte verstanden haben.

Hinweis: Höhere Erträge bedeuten in der Regel auch höhere Risiken.

Vorsicht geboten ist außerdem bei Geschäften mit Anbieterinnen und Anbietern, die keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen.

Freier Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt

Innerhalb der Europäischen Union sowie im Verhältnis der Europäischen Union zu Drittstaaten gilt der Grundsatz der Zahlungsverkehrsfreiheit. Durch das Verbot von Beschränkungen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs sollen integrierte, offene und effiziente europäische Finanzmärkte geschaffen werden.

Die Zahlungsverkehrsfreiheit gewährleistet, dass die Person, die eine Geldleistung für eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung schuldet, ihre vertraglichen Pflichten freiwillig und ohne unzulässige Beschränkung erfüllen kann und dass auch die zahlungsempfangende Person das Geld unkompliziert und frei erhalten kann.

Damit grenzüberschreitende und inländische Zahlungen in Euro schneller und kostengünstiger erfolgen können, wurde mit SEPA ein Projekt zur Vereinheitlichung bargeldloser Zahlungen entwickelt. Diese Abkürzung steht für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören aktuell die 27 Mitgliedstaaten der EU, die weiteren Staaten des übrigen europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, der Staat Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.

Mit SEPA soll Ihnen ermöglicht werden, sämtlichen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum mit nur einem Konto abzuwickeln.

  • Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
  • Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zum Widerruf von Krediten.
  • Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu Dispositions- und Überziehungskrediten.
  • Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu Ratenkrediten.
  • Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie zahlreiche Informationen, die Ihnen bei Ihrer Anlageentscheidung helfen sollen. Außerdem finden Sie Tipps zur Vorbereitung auf ein Gespräch bei einer Anlageberatung. Zusätzlich finden Sie dort Hinweise, woran Sie unseriöse Angebote erkennen können. Außerdem finden Sie weitere Informationen, Hinweise und sachkundige Hilfe zum Thema "Sparen und Anlegen" bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank finden Sie aktuelle Informationen dazu, ob das Vereinigte Königreich nach dem Brexit weiterhin als SEPA-Land anzusehen ist.
  • Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu den europaweiten Regeln im Zahlungsverkehr. Auch die Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet zahlreiche Informationen zum Thema "Zahlungsverkehr", auch bei Reisen ins Ausland.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 16.09.2020 freigegeben.