Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Anmeldung und Beitragszahlung sind Sache des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie sich freiwillig versichern.
Für eine Anmeldung müssen Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger:
mitteilen.
Nehmen Sie die Anmeldung Ihres Unternehmens beim örtlich zuständigen Gewerbeamt vor, entfällt für Sie die separate Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an den zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. In der Regel sind für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger zuständig, die nach Branchen gegliedert sind. Für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig.
Als Unternehmerin, Unternehmer oder Freiberufler sind Sie meist nicht automatisch versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich dafür ist der Unternehmensschwerpunkt. Ein Wahlrecht gibt es nicht.
Es besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Stelle bei:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie Landesverbände der DGUV
Die Anmeldung bei Ihrem Unfallversicherungsträger erfolgt für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch:
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich vornehmen:
Für eine Online-Anmeldung:
Für eine schriftliche Anmeldung:
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Die Anmeldung können Sie kostenlos vornehmen.
Arbeitsunfälle müssen Sie sofort der Unfallversicherung melden.
Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.
Stand:02.05.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)