Fahrzeug- E-Kennzeichen beantragen

Seit dem 26.09.2015 besteht für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug in Hybride die Möglichkeit für die Erteilung eines E-Kennzeichens.

Elektrische Fahrzeuge können grundsätzlich ein E-Kennzeichen zugeteilt bekommen.

Plug in Hybride dürfen höchstens 50g/km CO2 ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30 km haben. (Ab 2018; 40km)

Zuätzlich muss beim Hybrid nachgewiesen werden, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dass extern aufladbar ist. (Plug In)

Die E-Kennzeichen bestehen aus der bisherigen Ziffernkombination des Fahrzeuges und einem zusätzlichem E am Ende.

Mit den Neuregelungen soll den Kommunen ermöglicht werden:

  • Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren,
  • kostenlose Parkplätze anzubieten,
  • Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen sowie
  • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge anzuordnen bzw. zu öffnen.

Neben den in Deutschland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die über das Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet werden, sollen auch im Ausland zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Vorteilen profitieren können. Die entsprechende Kennzeichnung erfolgt dann über eine blaue Plakette. Diese muss an der Heckscheibe angebracht werden.

Voraussetzungen

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Ablauf

Im Eingangsbereich der Kfz-Zulassungsstelle befindet sich ein Wartemarkenautomat wo Sie je nach Vorgang die Wartemarke erhalten.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Gültiger Personalausweis
  • Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Das/die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Nachweis über die Vorraussetzungen für die Zuteilung eines E-Kennzeichens. (Grundsätzlich mit dem COC-Papier)
  • Wenn Sie die E-Kennzeichen Zuteilung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
  • Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.

Wichtig: Wenn Ihr Kennzeichen bereits 8 Stellen hat, müssen Sie vor der Zuteilung eines E-Kennzeichens eine Umkennzeichnung vornehmen.

Kfz-Zulassung
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Postanschrift
Postfach: 44 53
78532 Tuttlingen
Tel.: +49 7461 926 5100
Fax: +49 7461 926 5191

Informationen & Öffnungszeiten