Einen Zuschuss zum Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur über die Landesförderung können beantragen:
Gefördert werden:
In Form einer Anteilsfinanzierung erfolgen:
Die Förderung aller anderen Breitbandmaßnahmen erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens.
Mit diesem Verfahren wird das Vorhandensein eines "weißen Flecks" festgestellt.
Ein "weißer Fleck" liegt vor, wenn
das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart
Eine Breitbandförderung des Landes müssen Sie beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag online. Dazu müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem Vorhaben erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde,
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die weitere Kommunikation erfolgt über E-Mail, wenn
Die Bewilligungsbehörde prüft das Vorhaben auf Förderfähigkeit. Die Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Beim Vorliegen aller Fördervoraussetzungen ergeht ein Förderbescheid. Dieser wird automatisch in FöBIS erstellt. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, lädt Sie der Innenminister nach Stuttgart ein, um Ihnen den Förderbescheid persönlich zu überreichen.
Achtung: Mit dem Breitbandvorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen
Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist förderschädlich.
keine
Hinweis: Fachbegriffe und Abkürzungen werden im Leitfaden für den geförderten Breitbandausbau erläutert.
keine
Antragstellung und Beratung sind kostenlos.
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)
Stand: 16.11.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg