An- und Abmelden des Wohnsitzes
Anmeldung
Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde unter Vorlage eines Ausweises anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann. Sind Sie jünger als 16 Jahre, obliegt die Meldepflicht Ihrem neuen Vermieter.
Abmeldung
Eine Abmeldung bei Wegzug aus einer Gemeinde ist beim Einwohnermeldeamt nicht mehr anzeigepflichtig. Bei Anmeldung des Bürgers am neuen Wohnort erfolgt automatisch eine Rückmeldung aller Daten auf elektronischem Weg an den seitherigen Wohnort.




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