Beurkundung einer Geburt
Beurkundung einer Geburt
Innerhalb einer Woche nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind bei dem Standesamt, welches für den Geburtsort zuständig ist, anmelden. Wurde Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, ist das Krankenhaus dazu verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Das Standesamt des Geburtsortes stellt Ihnen die Geburtsurkunden und die Bescheinigungen für das Kinder- und Erziehungsgeld, die Mutterschaftshilfe sowie für die Taufe aus.




Folge der Stadt Fridingen auf twitter