Beglaubigungen
Beglaubigung von Schriftstücken
Benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift eines Schriftstückes, beachten Sie bitte folgendes:
Abschriften von Originalen können von jeder Behörde amtlich beglaubigt werden, sofern die Behörde selbst das Original ausgestellt hat oder die Abschrift für ihren eigenen Bedarf bestimmt ist
für amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, deren Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde bzw. deren Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden soll, ist die Meldebehörde zuständig
Notwendige Unterlagen
Denken Sie daran, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
- Abschrift bzw. Kopie, die beglaubigt werden soll
- Personalausweis oder Pass zum Nachweis Ihrer Identität




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