Auto abmelden

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail


Zur Abmeldung des Autos müssen die Nummernschilder, der Kraftfahrzeugsschein und -brief mitgebracht werden.
Die Gebühr beträgt 5,90 Euro für Fahrzeuge mit TUT-Kennzeichen und 11 Euro für Fahrzeuge mit Kennzeichen anderer Landkreise.

Zuständig ist das Landratsamt und kann antragsweise beim Bürgerbüro erledigt werden.

 

Zum zuständigen Sachbearbeiter