Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Altstadt/ Panoramastraße“
Mittwoch, den 13. April 2016 um 15:20 Uhr
Fridingen a. D.
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Altstadt/ Panoramastraße“
I. Allgemeine Informationen
Die Stadt Fridingen a. D. beabsichtigt in dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchzuführen.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs ermittelt werden soll.
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt.
Vorläufige Sanierungsziele sind:
- Aufwertung und Stärkung des Stadtkerns bzw. zentrumsnaher Bereiche
- Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen unter besonderer Beachtung der Energieeffizienz insbesondere des historischen Gebäudeensembles am nördlichen Kirchplatz und Am Oberen Tor.
- Neugestaltung und funktionsgerechte Gestaltung der Erschließungsstraßen und Plätze
II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden
Untersuchungen gem. § 141 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Fridingen a. D. hat in seiner Sitzung am 11. April 2016. beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan ersichtlichen Gebiet „Altstadt Panoramastraße“
Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die Kommunalentwicklung (KE) aus Stuttgart beauftragt.
Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. eine Bestandsaufnahme. Dabei soll insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erhoben werden.
Ebenfalls sind die Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet,
Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.
Die Kommunalentwicklung ist gemäß § 138 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden und nur an die Gemeinde weiterzugeben.
III. Befragung und Infoveranstaltung
Die Stadt wird in den nächsten Tagen einen Fragebogen an die Eigentümer verschicken, um die Mitwirkungsbereitschaft sowie Wünsche und Vorschläge zu erfragen.
Wir bitten Sie, die Fragebogen auszufüllen und zurückzugeben.
IV. Informationsveranstaltung
Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Ergebnisse der Untersuchungen und das Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet
vorgestellt werden. Hier können Sie auch Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Der Termin für die Informationsveranstaltung wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Fragen zur Sanierung beantwortet gerne Herr Stegmaier von der Stadt und
Herr Manogg von der Kommunalentwicklung Stuttgart
Fritz-Elsass-Str. 31, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 6454 2219
Email:
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Fridingen a. D, den 14.4.2016
gez.
Stefan Waizenegger
Bürgermeister
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