Gebühren und Entgelte

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Hier finden Sie die aktuellen Gebühren und Entgelte der Stadt Fridingen. Stand 01.01.2010.

Wasser

2,07 €/m³

Abwasser

3,04 €/m³

Hundesteuer für jeden Hund

72,00 €

Bei einem zweiten und jedem weiteren Hund erhöht sich der Steuersatz auf

144,00 €

Amtsblatt donnerstags

15,00 €

Festhallengebühren

 

Anmietung der Festhalle für eine private Veranstaltung

405,79 €

(für Fridinger Vereine)

345,10 €

Mindestmiete bei Veranstaltungen mit Umsatzmiete

163,63 €

(für Fridinger Vereine)

136,85 €

Anmietung der Festhalle für gewerbliche Veranstaltungen

589,05 €

Anmietung des Foyers für private Veranstaltungen

163,63 €

(für Fridinger Vereine)

136,85 €

Kaution bei Anmietung des Foyers

125,00 €

Kaution bei Veranstaltungen mit Pauschalmiete

300,00 €

Kaution bei Veranstaltungen mit Umsatzmiete

350,00 €

Brandwachenentschädigung pro Mann

 

a) bis zum Eintritt der Sperrzeit

4,00 €

b) ab Eintritt der Sperrzeit

5,00 €

Freibadpreise

 

Jahresfamilienkarten

 

Familienvorstand

36,00 €

Ehegatte

36,00 €

Kinder ab 7 Jahren

17,00 €

Kinder von 3 bis 6 Jahren

11,00 €

Kinder unter 3 Jahren

frei

Jahresdauerkarten

 

Erwachsene

40,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Behinderte

20,00 €

Einzelkarten

 

Erwachsene

3,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Behinderte

1,50 €

Kinder mit 4 und 5 Jahren

0,80 €

Kinder bis 3 Jahre

frei

Zehnerkarte

 

Erwachsene

27,00 €

Jugendliche

14,00 €

Gruppenkarten (ab 10 Personen)

 

Erwachsene

2,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Behinderte

1,30 €

Feierabendkarte (Einzelkarte nach 17.00 Uhr)

 

Erwachsene

2,40 €

Kinder und Jugendliche

1,30 €

Kinder mit 4 und 5 Jahren

0,50 €

Familienkarte

 

Großeltern, Eltern zahlen den Regeleintritt eigene Kinder und Enkel jeweils die Hälfte des Regeleintritts

 

Kindergartenbeiträge

 

(11 Monatsbeiträge, August beitragsfrei)

 

Beitrag für eine Familie mit 1 Kind

95,00 €

Beitrag für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

72,00 €

Beitrag für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

48,00 €

Beitrag für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren

16,00 €

Bei Alleinerziehenden ermäßigt sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitragssatzes

 

Eintrittspreise Museum

 

Erwachsene

1,00 €

Kinder und Jugendliche

0,50 €

Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

 

Bestattungsgebühren

 

Grundgebühr für die Erdbestattung

 

für eine Erstbelegung

396,00 €

für Personen über 6 Jahren im Reihengrab sowie für die Zweitbelegung im Doppelgrab

304,00 €

für Personen unter 6 Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten

142,00 €

Gebühr für die Beisetzung von Aschen

in ein bestehendes Reihengrab

142,00 €

in ein Urnenreihengrab

142,00 €

in ein Grab im Urnenhain, im Urnenstelenfeld, in der Urneninsel jeweils

142,00 €

in der Urnenwandnische

83,00 €

in ein anonymes Urnensammelgrab

82,00 €

Benutzung der Aussegnungshalle pauschal

300,00 €

Gebühr für die Durchführung der Trauerfeier

46,00 €

Grabnutzungsgebühren:

 

Überlassung eines Reihengrabes auf die in der Friedhofsordnung festgestetzte Ruhezeit von 15 Jahren

 

a) Personen über 6 Jahren

848,00 €

b) Personen unter 6 Jahren

280,00 €

Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab für eine Ruhezeit von 25 Jahren (Erstbelegung)

1.261,00 €

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab durch Zweitbelegung jährlich

50,00€

Überlassung einer Wandnische für eine Urne auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhedauer (15 Jahre)

330,00 €

Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab in einer Wandnische für eine Ruhezeit
von 20 Jahren (Erstbelegung)

440,00 €

Für die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einer Wandnische durch Zweitbelegung jährlich

22,00 €

Überlassung eines Reihengrabes für eine Urne (Erdgrab) auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit (15 Jahre)

392,00 €

Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) für eine Ruhezeit von 20 Jahren (Erstbelegung) 523,00 €
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (Erdgrab) durch Zweitbelegung jährlich 26,00 €
Überlassung eines Einzelgrabes für eine Urne im Urnenhain auf die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhedauer von 15 Jahren mit Erwerb einer von der Stadt bereitgestellten Stele (Rohling) 1.335,00 €
Verlängerung Nutzungsrecht Wahlgrab Urnenhain durch Zweitbelegung jährlich 46,00 €
Überlassung eines Erdgrabes für eine Urne im Urnenstelenfeld unter Einrechnung des Pflegeaufwandes der Stadt für die Dauer der in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren 660,00 €
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Urnenstelenfeld unter Einrechnung des Pflegeaufwandes der Stadt für die Dauer der in der Friedhofsordnung festgesetzten Ruhezeit von 15 Jahren 660,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Urnenstelenfeld (Zweitbelegung) jährlich 44,00 €
Überlassung eines Einzelgrabes für eine Urne in der Urneninsel nur in Verbindung mit dem Erwerb eines von der Stadt bereitgestellten, bearbeiteten aber unbeschrifteten Grabsteines (Stele) für die festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren 1.534,00 €
Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in der Urneninsel nur in Verbindung mit dem Erwerb eines von der Stadt bereit gestellten, bearbeiteten aber unbeschrifteten Grabsteins (Stele) für die in der Friedhofsordnung festgesetzte Ruhezeit von 15 Jahren 1.534,00 €
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in der Urneninsel durch Zweitbelegung jährlich 8,90 €