23. April 2024

Berichterstattung aus den vergangenen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats

Vorstellung des Angebots des Unternehmens NetCom BW zur Verlegung eines innerörtlichen Glasfasernetzes im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines Kooperationsvertrags                                                                                                        

Nachdem bereits ein Angebot der „Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH“ dem Gemeinderat vorgelegt wurde, bekundete nunmehr auch die NetCom BW, eine Tochter des Energiekonzerns EnBW, ihre Absicht die örtlichen Wohngebiete im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne städtische Kostenbeteiligung zeitnah mit einem gigabitfähigen Netz samt Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude zu versorgen. So beabsichtigt das Unternehmen einen hohen Millionenbetrag vor Ort zu investieren. Die vom Ausbau profitierenden Haushalte sollen demnach zukünftig Highspeed-Zugang zum Internet mit Datenübertragungsraten von bis zu 1.000 Mbit/s erhalten.

Mit ihren Dienstleistungen ist die NetCom BW eine anerkannte Größe im heimischen Telekommunikations- und IT-Markt. Das Unternehmen verfügt derzeit mit rd. 21.700 Kilometern über eines der größten und modernsten Glasfasernetze in Baden-Württemberg. Auch das landkreisweite Backbone-Netz hat die NetCom BW bereits gepachtet.

Entsprechend einer Gebietsanalyse stellte das Unternehmen in einzelnen Kommunen des Landkreises wesentliches Potential fest. So auch in Fridingen. Seit geraumer Zeit befindet sich die Stadt deshalb mit der NetCom BW, welche aktuell schon im Gewerbegebiet „Obere Gasse“ Glasfaser verlegt, in Gesprächen. Ziel ist es dabei der gesamten Einwohnerschaft, unter Nutzung der im Zuge von Baumaßnahmen in den vergangenen Jahren verlegten Leerrohre, einen Anschluss an die moderne Glasfasertechnologie zu ermöglichen.

Die Planungen der „NetCom BW“, insb. auch mögliche Synergien mit der Netze BW, sind dem Gemeinderat durch die zuständige Projektbetreuerin Teresa Aue dargelegt worden. Neben einem möglichen Ausbau des Stromnetzes, könnte dieses auch mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen durch die Erneuerbaren Energien sowie der Elektromobilität gestärkt werden. Gleichfalls bestünde für die Gemeinde die Möglichkeit, falls notwendig, die Straßenbeleuchtungen mit zu erneuern. Bei einer Entscheidung für die NetCom BW verringert sich zudem die Gefahr des Überbaus bereits vorhandener Strukturen.

Einstimmig befürwortete der Gemeinderat die Auflösung des Kooperationsvertrags mit der „Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH“ und ermächtigte die Verwaltung zugleich einen solchen mit der NetCom BW abzuschließen. In Anbetracht der enormen Kosten eines flächendeckenden Glasfaserausbau stellt das Angebot der NetCom BW eine große Chance dar, mit einer zeitnahen Perspektive die Stadt nahezu flächendeckend mit schnellem Internet auszustatten. Ein Ausbau würde als Wanderbaustelle abschnittsweise durchgeführt, wobei man mit einem bewährten Fräsverfahren arbeitet und einen traditionellen Tiefbau mit einer entsprechenden Verlegetiefe gewährleistet.

Voraussetzung und Hürde ist jedoch, dass im Rahmen einer Vorvermarktung eine Quote von rd. 40 % der örtlichen Wohneinheiten erreicht wird. Es ist beabsichtigt im vierten Quartal in die offizielle Vermarktung einzusteigen. Der Ausbaubeginn wäre dann für Quartal 3 des Jahres 2025 vorgesehen.

Neukalkulation der Abwassergebühren und Verabschiedung der entsprechenden Satzungsänderung

Die Abwassergebühren sind zuletzt vor mehreren Jahren berechnet worden. Regelmäßige Neukalkulationen sind auch vor dem Hintergrund angebracht, um insb. die in diesem Zeitraum angefallenen Aufwendungen mit einkalkulieren zu können. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Gebührenmaßstab den tatsächlichen Kosten der Unterhaltung dieser kommunalen Infrastruktur entspricht.

In der letzten Zeit sind beträchtliche Investitionen getätigt worden, u.a. im aktuellen Sanierungsgebiet (rd. 540.000 Euro) wie auch in die Modernisierung der Kläranlage (rd. 3 Mio. Euro). Größere Investitionen in die Optimierung der Regenüberlaufbecken sowie in die Erneuung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik stehen noch an. Ein weiterer Kostenfaktor stellt zudem der Strompreis dar, welcher allein seit 2020 um ca. 30 % anstieg.

Gesetzlich vorgegeben ist, dass bei der Abwasserentsorgung die Gebühr kostendeckend erhoben wird. In der Sitzung stellte Verbandskämmerer Christoph Niesler die Ergebnisse im Einzelnen vor. So ergibt sich aus der Neukalkulation jetzt eine kostendeckende Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,89 Euro/m³ gegenüber bisher 3,58 Euro/m³. Dagegen kann die Niederschlagswassergebühr geringfügig von 0,42 Euro/m² auf 0,39 Euro/m² abgesenkt werden. Der Gemeinderat legte einstimmig die neuen Gebühren fest.

Neukalkulation der Wassergebühren und Verabschiedung der Änderung der Satzung zur Wasserversorgung

Auch eine Neukalkulation der Wassergebühren war erforderlich, nach dem die Stadt in letzter Zeit erhebliche Investitionen in die Wasserversorgung, wie bspw. in den Hochbehälter Bangelt, in die Erneuerung der Elektronik oder im Bereich des derzeitigen Sanierungsgebiets vornahm. Auch wirkt sich der gestiegene Strompreis als weiterer Kostenfaktor aus. Um diesen Umständen ausreichend Rechnung zu tragen, ist jetzt eine Neuberechnung der Wassergebühr unumgänglich gewesen.

Verbandskämmerer Christoph Niesler präsentierte dem Gemeinderat das Ergebnis, welches mittels  Anpassung der Grundgebühr nunmehr eine kostendeckende Wassergebühr in Höhe von 2,66 Euro zu bisher 2,15 Euro/m³ ergibt. Dabei erläuterte er, dass sich im Land allein zwischen 2022 und 2023 die durchschnittlichen Wassergebühren um rund 5 % verteuerten. Mit der neu kalkulierten Wassergebühr liegt die Stadt im kreisweiten Vergleich immer noch am eher unteren Ende. Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Anpassung auf 2,66 Euro und stimmt der vorgelegten Änderungssatzung so zu.

Vergabe der Gebührenkalkulation für den Friedhof an die Firma Heyder & Partner

In der jüngsten Vergangenheit wurde auf dem Friedhof insb. auch in die Anlegung neuer Grabfelder investiert. Dem Gemeinderat war es nach mehreren Jahren deshalb ein wichtiges Anliegen die Gebühren neu zu kalkulieren. Da diese im Vergleich zu den anderen Gebührenberechnungen verhältnismäßig aufwendig sind und die Verbandskämmerei aus personellen Gründen hierzu zeitnah nicht in der Lage ist, entschied man sich um eine rechtssichere Kalkulation zu gewährleisten für eine externe Vergabe. Hierzu hatte die Verbandskämmerei zwei Angebote eingeholt. Nach kurzem Sachvortrag vergab das Gremium diese Dienstleistung einstimmig zu einem Angebotspreis von 3.400 Euro netto an den kostengünstigsten Bieter, die Firma Heyder & Partner aus Tübingen.  

Freigabe finanzieller Mittel für eine Überdachung des Notstromaggregats auf der Kläranlage

Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen des Neubaus der Filterhalle auch ein Notstromaggregat angeschafft, um im Fall eines längeren Stromausfalls diese wichtige und unverzichtbare Infrastruktureinrichtung im Regelbetrieb weiterhin versorgen zu können. Dieses wurde neben der Filterhalle auf einem betonierten Untergrund platziert. Um es besser gegen äußere Witterungseinflüsse schützen zu können, befürwortete der Gemeinderat nunmehr eine Überdachung. Die Ausführung mittels eines Pultdachs wurde entsprechend einem Angebot der Firma Milkau in Höhe von etwas mehr als 5.000 Euro befürwortet.

Beschlussfassung über die 2. Änderung der Hundesteuersatzung

Der Gemeinderat sprach sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für eine Überarbeitung der Hundesteuersatzung mit einer Anpassung der jeweiligen Steuersätze aus. Letztmalig 2021 wurden diese abgeändert. Nach Aussprache beschloss der Gemeinderat mehrheitlich den Steuersatz in § 5 von 90 Euro auf 96 Euro, sowie denjenigen für den zweiten und somit jeden weiteren Hund nunmehr von 180 Euro auf 192 Euro anzuheben. Ausgenommen hiervon sind die Steuersätze für das Halten von Kampfhunden, welche bereits bei 1.000 Euro festgesetzt sind.

Anpassung der Benutzungsgebühren für die Benutzung der Festhalle

Die Benutzungsentgelte für die Donautalhalle sind seit mehreren Jahren unverändert. Da es in den vergangenen Jahren und insbesondere in jüngerer Zeit sehr deutliche Preissteigerungen v.a. im Bereich der Energie gegeben hat, erachtete der Gemeinderat eine Anpassung der Gebühren für notwendig und auch geboten, was so auch einstimmig beschlossen wurde.

Folgende Änderungen ergeben sich damit:

  1. Die Mindestgebühr wird um knapp 10 % von 163,63 Euro auf 180,00 Euro angehoben. Die Mindestgebühr für Fridinger Vereine wird von 136,85 Euro auf 150,00 Euro angepasst.
  2. Die Pauschalmiete für die Halle (ohne Strom und Wasser bzw. Ersatz für Beschädigungen) wird in Bezug auf private Veranstaltungen (d.h. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Betriebsfeiern und ähnlichem) von 405,79 Euro auf 450,00 Euro bzw. für die örtlichen Vereine von 345,10 Euro auf 390,00 Euro festgesetzt.
  3. Die Pauschalmiete für alleinige Benutzung des Foyers wird von 163,63 Euro auf nunmehr 180,00 Euro bzw. für die örtlichen Vereine von vormals 136,85 Euro auf jetzt 150,00 Euro angehoben.
  4. Für gewerbliche Veranstaltungen wird die Pauschalmiete von 589,05 Euro auf zukünftig 650,00 Euro angepasst.

Ergänzung des Gemeindewahlausschusses für die Europa- und Kommunalwahl im Juni

Bereits im Januar hatte der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt. Aufgrund der Tatsache, dass zwei Personen durch Kandidatur nicht mehr zur Verfügung stehen, musste eine sog. Ergänzungswahl nach dem Kommunalwahlgesetz erfolgen. Einstimmig wurden mit Mario Benz und Klaus Hermann sowohl Beisitzer bzw. Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss neu gewählt.

Freigabe von finanziellen Mitteln für eine verkehrstechnische Untersuchung zur Installierung einer Fußgängerschutzanlage am Knotenpunkt L 277/Hohenbergweg                                                                                                      

In der Vergangenheit setzte sich der Gemeinderat mehrfach mit der verkehrlichen Situation am Ortseingang im Kreuzungsbereich „REWE-Markt“ zum angrenzenden Wohn- bzw. Gewerbegebiet auseinander. Dabei wurde insb. auch eine verbesserte und sichere fußläufige Anbindung erörtert und im Gemeinderat eingehend diskutiert. Die dortigen Gegebenheiten schließen behördlicherseits die Anbringung einer sog. Überquerungshilfe, ähnlich wie beim Getränkemarkt, definitiv aus. Dem Bau eines Kreisverkehrs erteilte der Gemeinderat schon vor Jahren angesichts der hohen Kosten von mind. 600.000 Euro nach Prüfung durch ein Ingenieurbüro und mangels Kostenübernahme bzw. finanzieller Beteiligung des Landes eine Absage.

Ein neuerlicher Austausch mit den Vertretern des Landratsamts eröffnete nunmehr erstmals die Perspektive für die Errichtung einer sog. Fußgängerschutzanlage, wobei die Kosten sowohl für die Ampeleinrichtung, wie auch die begleitenden Gehwege vollumfänglich von der Stadt zu tragen sind. Die Fachbehörden zeigen sich unter bestimmten Bedingungen dafür aufgeschlossen, dass grds. unmittelbar nach der Kreuzung eine solche Anlage eingerichtet werden könnte. Eine solche würde als Alternative zu einem kostenintensiven Kreisverkehr gleichfalls eine sichere Überquerung der Landesstraße durch eine Signalanlage sowie eine Verkehrsberuhigung durch Verlangsamung des Verkehrs mit sich bringen. Einigkeit bestand darin, dass jedoch eine solche Lösung möglichst nahe an der Kreuzung liegen sollte, da andernfalls die spätere Nutzung durch die Fußgänger und Radfahrer wohl in Frage stünde.

Seitens der Fachbehörden wurde vorgegeben, dass die Stadt zunächst ein spezialisiertes Büro für eine verkehrstechnische Untersuchung zu beauftragen hat. Erst danach steht fest, in welcher Höhe die Kosten für eine solche bauliche Maßnahme anfallen würden. Gemäß einer vorläufigen Schätzung geht die Verwaltung von einer finanziellen Größenordnung zwischen 115.000 und 125.000 Euro aus.

Nach einer Beratung befürwortete der Gemeinderat die Firma „gevas humberg & partner“ von Karlsruhe zu einem Angebotspreis von rd. 5.800 Euro mit der verkehrstechnischen Untersuchung für eine Fußgängerschutzanlage (FSA) am Knotenpunkt L 277/Hohenbergweg zu beauftragen. Über die Umsetzung einer baulichen Maßnahme hat der Gemeinderat nach vorgenommener Untersuchung und Vorliegen der Gesamtkosten zu entscheiden.                    

Verschiedenes

Unter Verschiedenes gab Bürgermeister Stefan Waizenegger bekannt, dass mit einem obligatorischen Spatenstich die Erschließung des Gewerbegebiets „Obere Gasse“ mit leistungsfähigen und modernen Glasfaseranschlüssen durch die NetCom BW im eigenwirtschaftlichen Ausbau begonnen hat. Damit wird für 2024 nunmehr ein wichtiges Projekt in die Tat umgesetzt, mit dem Ziel dieses noch vor der Sommerpause abzuschließen. Des Weiteren vermeldete die Verwaltung, dass vor wenigen Tagen mit der Errichtung eines sog. „Info-Points“ an der Donauversickerung ein weiteres Projekt in Angriff genommen wurde. Dieses interkommunale Projekt zwischen Landkreis sowie den Kommunen Tuttlingen, Immendingen und Fridingen soll bereits im Mai fertiggestellt sein. Für die Bauarbeiten muss der Radweg im Bereich der Donauversickerung punktuell gesperrt und der Radverkehr umgeleitet werden. Auch gab die Verwaltung bekannt, dass in Abstimmung mit dem Sportverein der dortige kleine Spielplatz nun instandgesetzt wird. Der Gemeinderat hatte sich in einer Beratung für die Anschaffung eines multifunktionalen Spielgerätes für Kleinkinder ausgesprochen, da jene vornehmlich diesen Standort aufsuchen. Auch dank zweier großzügiger Spenden kann dies nun umgesetzt werden. Der gewaltige Schneebruch im vergangenen Dezember machte bekanntlich einen umfangreichen Verkehrssicherungshieb erforderlich. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rd. 25.000 Euro. Nach Abzug der Verkaufserlöse konnte nun mit dem Landkreis eine Kostenteilung vereinbart werden. Allerdings muss die Stadt immer noch einen Betrag von rd. 12.000 Euro aufbringen. Für eine Summe von etwas mehr als 5.300  Euro beauftragte der Gemeinderat die Flächenagentur Baden-Württemberg für die fachliche Planung einer Ökopunktemaßnahme im Grimmental; hierbei geht es um einen Waldumbau zur Förderung des Hohlen Lerchensporns im Verbund mit der Extensivierung der dortigen städtischen Wiesenfläche. Insgesamt können hierdurch zwischen 150.000 bis 200.000 Ökopunkte generiert werden. Abschließend gab die Verwaltung die erfreuliche Nachricht bekannt, dass nach einem längeren Suchlauf die Deutsche Post nunmehr eine sog. Poststation, d.h. eine Kombination aus Packstation und Briefmarkenautomat, auf dem Gelände der Waschanlage verwirklichen wird.