15. Mai 2024

Berichterstattung aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

Vergabe der Gewerke des ersten Ausschreibungspakets für die Grundsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle

Im Juni soll mit der Grundsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle und damit dem größten städtischen Bauprojekt seit Jahren begonnen werden. Mittels einer nachhaltigen, energetischen und barrierefreien Modernisierung wird man diese für das Gemeinschaftsleben wichtige Infrastruktureinrichtung von Grund auf für die Zukunft sanieren, um so den Vereinen und örtlichen Schulen wiederum beste Voraussetzungen zu gewährleisten. Die baulichen Maßnahmen sehen u.a. die komplette Entkernung samt einem neuen Hallenboden, eine Erneuerung des Dachwerks, die Herstellung der Barrierefreiheit sowie eine zeitgemäße Haustechnik vor. Die Gebäudehülle wird eine energetisch nachhaltige Außenwandschalung inklusive Wärmedämmung erhalten, um damit den Energieverbrauch wirksam reduzieren zu können.

Gegenwärtig wird bereits die neue Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung erstellt. So hatte sich der Gemeinderat auf Anraten der Fachplanungen für eine Auslagerung ausgesprochen. Ursächlich hierfür waren nicht nur die ungenügenden Platzverhältnisse innerhalb der Sporthalle, sondern auch die regelmäßig vorzunehmenden Wartungs- und Betreuungsleistungen.

Vor wenigen Wochen gab der Gemeinderat das erste Ausschreibungspaket mit insg. 12 Gewerken und einem Umfang von knapp 4 Mio. Euro, was zugleich rd. 76 % der Baukosten entspricht, frei. Dies beinhaltete u.a. die zu erbringenden Leistungen für die Rück- und Rohbau-, die Heizungs-, Lüftung- und Sanitär- sowie die Elektroarbeiten einschließlich Dachabdichtung, Gerüst, Zimmerei und Fassadenneugestaltung. Bei der öffentlichen Ausschreibung ist für alle Gewerke mit Ausnahme der Zimmer- und Fassadenarbeiten mind. ein Angebot eingegangen. Das mit rd. 830.000 Euro finanziell umfangreichste Gewerk musste nochmals beschränkt ausgeschrieben werden. Eine Vergabe ist jetzt für die Sitzung am 3. Juni vorgesehen. 

In der Gesamtbetrachtung fallen die Ergebnisse etwas erfreulicher aus, als dies ursprünglich die Kostenberechnung hat vermuten lassen, wie Geschäftsführer Stefan Popp vom Planungsbüro BJW Architekten gegenüber dem Gremium ausführte.

Nach Prüfung und gemäß Vergabevorschlag wurden die Abbrucharbeiten an die Firma BERB GmbH & Co.KG zum Kostenangebot von 69.486,60 Euro, die Rohbauarbeiten an die Firma IGLU-Massivbau aus Aldingen zum Preis von 208.966,92 Euro, die Fenster- und Verglasungsarbeiten an die Firma Metallbau Kessler GmbH & Co. KG aus Geisingen zum Angebot von 241.448,62 Euro, die Dachabdichtungsarbeiten an die Firma H. Fritz GmbH aus Murr zum Preis von 605.368,30 Euro, die Gerüstarbeiten an die Firma Jetter aus Rosenfeld zum Angebot von 72.940,34 Euro, die Aufzugsanlage an die Firma Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH aus Tübingen zum Preis von 39.087,93 Euro, die Heizung an die Firma Gebr. Reinartz GmbH aus Tuttlingen zum Angebot von 154.111,15 Euro, die Lüftung gleichfalls an die se Firma mit 314.497,45 Euro, sowie die Elektroinstallation an die Firma Reizner Elektro GmbH & Co. KG aus Fridingen zum Preis von 370.976,31 Euro und der Blitzschutz an die Firma BMB GmbH aus Singen zum Angebot von 13.011,89 Euro als jeweils kostengünstigste Bieter vergeben.

Bei den Sanitärleistungen wurde ldgl. ein Angebot abgegeben. Mit einem Kostenpreis von 392.821,40 Euro liegt dieses knapp 20 % über dem Kostenvoranschlag. Der Gemeinderat entschied einstimmig dieses Gewerk aufzuheben und es nochmals beschränkt auszuschreiben.

Freigabe des zweiten Ausschreibungspakets für die Grundsanierung der Sepp-Hipp-Sporthalle

Der Gemeinderat befürwortete auch die Freigabe der Ausschreibung der weiteren Gewerke. Es handelt sich hierbei insgesamt noch um 11 Gewerke mit einem Volumen von rd. 20 % der Baukosten. Der Umfang des zweiten Ausschreibungspakets liegt bei knapp 1,4 Mio. Euro. Es beinhaltet u.a. den Sportboden samt Trennvorhänge, die Prallwand, die Fliesen-, Trockenbau-, Bodenbelags-, Schlosser-, Maler- und Schreinerarbeiten sowie die Sporthalleneinrichtung und die Baureinigung.

In der Sitzung mussten noch zwei finale Entscheidungen getroffen werden. Bereits im Zuge der Vorberatungen hatte sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Geländer an der Zuschauertribüne durch Glaselemente zu ersetzen. Die Mehrkosten hierfür liegen bei mind. rd. 50.000 Euro netto, wobei der erhöhte Reinigungsaufwand nicht einkalkuliert ist. Des Weiteren legte der Gemeinderat auch die farbliche Ausprägung für den neuen Hallenboden fest. Nach Begutachtung mehrerer vorgelegter Musterexemplare entschied man sich für einen bläulichen Grundton.

Die einzelnen Gewerke werden nun zeitnah ausgeschrieben. Die Vergabe ist für die Sitzung am 15. Juli geplant. Gemäß Terminplan sollen die Arbeiten zum Innenausbau frühestens ab November starten.

Abschließend nahm der Gemeinderat die aktualisierte Kostenfortschreibung in Höhe von knapp 7 Mio. Euro zur Kenntnis. Letztliche Klarheit über die Gesamtkosten wird man aber erst mit Vergabe dieses zweiten Pakets erhalten. Trotz erfolgreicher Bemühungen um Finanzmittel aus verschiedentlichen Fördertöpfen und einer außerordentlichen Bezuschussung in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro sind in den nächsten Haushaltsjahren erhebliche Gelder aufzubringen. Ein finanzieller Kraftakt der die Stadt beträchtlich fordert und mangels verfügbarer Eigenmittel höhere Kreditaufnahmen unvermeidbar macht.

Information des Landratsamts über die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) auf einer privaten Grundstücksfläche durch den Landkreis

Ungeachtet der gegenwärtigen Diskussionen über die Migrationspolitik der Europäischen Union und des Bundes, müssen Landkreise und Kommunen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung geflüchteter Menschen nachkommen. Um für die Zukunft besser gewappnet zu sein, plant der Landkreis in einer „Langfriststrategie“ in den drei größten Städten wie den jeweiligen Verwaltungsräumen die Errichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften. Auch unser Verwaltungsraum Donau-Heuberg steht in der Pflicht. So sollen laut Landratsamt zeitnah zwei Einrichtungen für die Unterbringung von bis zu 50 Personen entstehen, mit der Zielsetzung einer gleichmäßigen Verteilung über den Landkreis. Keine Teilregion kann künftig erwarten, dass eine andere Raumschaft deren Lasten mit übernimmt.

Von den Verantwortlichen im Landratsamt wurde von Beginn präferiert, dass man einen solchen Standort letztlich nur in den beiden „größeren“ Städten des Verwaltungsraums errichten möchte. Im Nachgang an eine Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes wurde dazu aufgefordert, entsprechende Flächen für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften zu benennen. Sowohl in Fridingen wie auch in Mühlheim sind aber derzeit keine städtischen Flächen verfügbar, was die Verwaltungen in Übereinstimmung mit den Gemeinderäten dem Landkreis so auch mitteilten.

Ähnlich wie in Mühlheim, wo zeitnah eine Gemeinschaftsunterkunft für 50 Personen entstehen wird, setzte uns der Landkreis nun darüber in Kenntnis, dass mit einem Privateigentümer über ein angebotenes Grundstück samt Gebäude in der Bahnhofstraße 115 Einigkeit erzielt wurde. Die schriftliche Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg liegt vor, damit sowohl Erwerb wie anstehende Investitionen mit dem Land abgerechnet werden können.

Um den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über diese aktuellen Entwicklungen ausführlich zu informieren wurde Sozialdezernent Bernd Mager in die Sitzung gebeten. Er führte aus, dass man plant den Standort in Fridingen sowohl als Gemeinschaftsunterkunft wie auch als Lagerstätte zu nutzen. Seitens des Landkreises ist zunächst vorgesehen, das Firmengebäude (Verwaltungs-, Produktions- und Lagerräumlichkeiten) samt Grundstück in den kommenden Monaten baulich zu ertüchtigen. Ziel ist es dann rd. 20 bis 25 Flüchtlinge Ende dieses Jahres einweisen zu können. Die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge übernimmt der Landkreis.

Mit dem Angebot dieses privaten Grundstückseigentümers und dem Willen des Landratsamts dort eine Gemeinschaftsunterkunft zu errichten, sind die städtischen Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Umso wichtiger ist es dem Gemeinderat, dass zukünftig Kommunen ohne solche Einrichtungen dann gemäß ihrer Aufnahmeverpflichtung auch die jeweils entsprechende Anzahl von Personen in die sog. Anschlussunterbringung zugeteilt werden. Dies gebietet der Grundsatz der Solidarität. Gegenwärtig leben in den 12 Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises rd. 800 Flüchtlinge, die in den kommenden Monaten sukzessive den Kommunen zugewiesen werden, welche entsprechend Wohnraum zur Verfügung zu stellen haben. Im Sinne des kommunalen Friedens müssen alle Städte und Gemeinden ihren Beitrag leisten, wie man in der Sitzung dem Vertreter des Landkreises verdeutlichte. Die Anzahl an unterzubringenden Menschen darf sich angesichts einer Gemeinschaftsunterkunft vor Ort keinesfalls zusätzlich erhöhen.

Freigabe von finanziellen Mitteln für die Wartung der städtischen Homepage

Der verlängerte Support für die derzeitige Version der städtischen Homepage läuft zeitnah aus. Insbesondere aus sicherheitsrelevanten Gründen besteht deshalb Handlungsbedarf, um etwaigen Risiken und illegalen Nutzungen vorbeugen zu können. Mit der erforderlichen Umstellung auf die aktuelle Version beauftragte der Gemeinderat für rd. 4.000 Euro das Büro Weber digital aus Balingen. Damit sind die Sicherheitsupdates inklusive Verlängerung für unsere Homepage wiederum bis Mitte 2028 gewährleistet.

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2024/2025

In der Regel orientieren sich die Elternbeiträge für die kommunalen Kindertageseinrichtungen an den gemeinsamen Empfehlungen des Städte-und Gemeindetages sowie der kirchlichen Dachverbände. Eine Beitragsanpassung erfolgte letztmalig zum Kindergartenjahr 2023/2024. Seitens der Spitzenverbände wird den Kommunen ganz aktuell eine Erhöhung um 7,5 % angeraten. Nach kurzem Austausch beschloss der Gemeinderat einstimmig die Gebühren entsprechend der Empfehlung anzupassen. Die Katholische Kirchengemeinde wird sich aller Voraussicht nach anschließen. Trotz dieser Anpassung wird durch die Elternbeiträge der für den laufenden Betrieb anvisierte Kostendeckungsgrad in Höhe von 20 % sowohl im Kindergarten mit rd. 14 % wie auch bei den Krippen mit rd. 13 % nicht erreicht.

2016 hatte der Gemeinderat ebenfalls die Elternbeiträge für die altersgemischte Gruppe festgelegt. Abweichend vom Vorschlag des Gemeindetages, der einen Zuschlag von 25 % auf den Regelkindergartenbeitrag für Ü3-Kinder anregte, beschloss der Gemeinderat den Regelsatz für über Dreijährige im Kindergarten anzuwenden. Für zwei- bis dreijährige Kinder, die in einer solchen Gruppe betreut werden, ist dagegen für den Kindergarten das Doppelte zu bezahlen. Auch darin ist der Gemeinderat den Empfehlungen des Gemeindetages gefolgt. Anders bei den Krippenbeiträgen, wo man anfangs lediglich 75 % des empfohlenen Regelbeitrags erhob. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde 2020 festgelegt, diesen Betrag sukzessive in den folgenden Jahren in 5 %-Schritten anzuheben. In diesem Jahr erfolgte entsprechend dieses Beschlusses nun die Anpassung auf 100 %.

Die Beiträge werden somit für das Kindergartenjahr 2024/2025 wie folgt angepasst:

Beitragssätze Kinderkrippen (12-Monats-Beiträge)
Krippengruppe
Beitrag 2024/2025

Für ein Kind aus einer Familie

mit einem Kind              439 €
mit zwei Kinder             326 €
mit drei Kindern           220 €
mit vier Kindern              87 €

U3-Kinder in der AM Gruppe zahlen den doppelten KiGa -Beitrag

mit einem Kind             324 €
mit zwei Kindern          252 €
mit drei Kindern            170 €
mit vier Kindern              56 €

Beitragssätze Kindergarten (11-Monats-Beiträge)

Für ein Kind aus einer Familie
KiGa Beitrag 2024/2025

mit einem Kind           162 €
mit zwei Kindern        126 €
mit drei Kindern           85 €
mit vier Kindern           28 €

Beauftragung des Verbandsbauamts mit der Kostenermittlung für ein neues bedarfsorientiertes Grabfeld

Nach umfassender Information über die angebotenen Grabfelder samt Gestaltungsvorschriften auf unserem städtischen Friedhof, entschied der Gemeinderat in der letzten Sitzung zunächst ein Grabfeld für „Wahlgräber Erdbestattung“ durch den Bauhof in Eigenleistung anlegen zu lassen. Für diesen Zweck soll eine bereits zur Belegung vorgerichtete Teilfläche herangezogen und diese mit Macchia-Platten umrandet werden. 

Vor Monaten schaffte man bereits neue Belegungskapazitäten für Urnen mit dem zweiten Bauabschnitt des sog. „Terrassen-Stelenfelds“. Zeitnahen Handlungsbedarf erkennt die Verwaltung dagegen bei der sog. bedarfsorientierten Bestattung, wo derzeit keine Möglichkeiten mehr bestehen. Ein solches pflegereduziertes Grabfeld für Erdbestattungen ist letztmalig 2020 umgesetzt worden. Zwei Alternativen mit unterschiedlichen Kostenprognosen standen zur Beratung. Das Gremium befürwortete hierbei die Anlegung eines neuen bedarfsorientierten Grabfelds mit kombinierter Urnen- und Erdbestattung. Mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs und einer konkreten Kostenermittlung wurde den Vorgaben des Gemeinderats entsprechend das Verbandsbauamt beauftragt.

Freibadsaison 2025

Bekanntlich hat die bisherige Bademeisterin Ramona Reutlinger im Dezember unerwartet ihre Stelle gekündigt. Trotz unverzüglicher Ausschreibung gingen keine Bewerbungen für die Stelle „der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters“ ein, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eine Inbetriebnahme des Bades für dieses Jahr ermöglicht hätte. Der Fachkräftemangel in diesem Beruf ist eklatant, so dass allein schon aus diesem Grund deutschlandweit 2023 viele Bäder geschlossen blieben.

Mit Sascha Weick, der als Bademeister im Mühlheimer Hallenbad angestellt ist, gelang es der Verwaltung letztlich eine Lösung zu finden. Dieser verfügt über die fachlichen Qualifikationen und kann deshalb die Betriebsleitung verantwortlich übernehmen. Mit der Stadt Mühlheim wurde eine Vereinbarung geschlossen, die insb. dessen Einsatzzeiten sowie v.a. die Kostenerstattung regeln. Da Sascha Weick weiterhin für das dortige Hallenbad zuständig ist, ist es ihm jedoch nicht möglich die ganztäglichen Aufsichten im erforderlichen Umfang wahrzunehmen. Der Dienstplan sah bisher vor, dass die sonstigen Badeaufsichten innerhalb der Woche das Zeitfenster ab 16.00/17.00 Uhr sowie an den Wochenenden abdeckten.

Mit dem Ziel die bisherigen Öffnungszeiten v.a. morgens und nachmittags auch gewährleisten zu können, haben Verwaltung mit dem Förderverein und dem Freibad-Team gemeinsam in den letzten Wochen intensiv nach weiteren befähigten Badeaufsichten gesucht. Hierbei war es erfreulicherweise möglich, dass man für diese Saison weitere befähigte Personen zur Unterstützung gewinnen konnte. Nach einer Einarbeitungszeit wird es diesen erlaubt sein, selbstständig die Badeaufsichten auszuüben. Mit dem neu gewonnenen Personal wird es aller Voraussicht nach gelingen, die gewohnten Öffnungszeiten auch in diesem Jahr allenfalls mit kleinen Einschränkungen durchgehend von 09.00 bis 20.00 Uhr zu ermöglichen.

Nachdem man die Badegebühren bereits zur vorangegangenen Saison erhöht hatte, plädierte die Verwaltung für 2024 auf Beibehaltung und stattdessen eine evtl. Anpassung erst wieder zur kommenden Saison in Erwägung zu ziehen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden dagegen zwei Anträge gestellt die Gebühren bereits für dieses Jahr um 10 % bzw. alternativ um 5 % zu erhöhen. Letztlich befürwortete das Gremium mehrheitlich die Badegebühren um 5 % anzuheben.  

Abschließend informierte die Verwaltung darüber, dass die Arbeiten zur Vorbereitung des Bades termingerecht vonstattengehen. Die Öffnung ist für den 18. Mai vorgesehen. Der Kartenverkauf hat mittlerweile bereits begonnen. Für dieses Jahr wurde gleichfalls die Bewirtung des Kiosks neu geregelt, was der Gemeinderat ebenfalls befürwortete.  Mit dem Inhaber des „Füchsle-Kebab“ wird ein neuer Pächter für die Bewirtung sorgen.